Mindestlohn von € 8,50 ab dem 1.8.2015 nun auch für Arbeitnehmer im Friseurhandwerk

Auch für Arbeitnehmer des Friseurhandwerks kommt nun der Anschluss an den gesetzliche Mindestlohn.

Ab dem 1.8.2015 beträgt für Arbeitnehmer des Friseurhandwerks der Mindestlohn in Ost und West € 8,50 brutto pro Zeitstunde. Zuvor regelte der allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien des Friseurhandwerks noch Mindestlöhne von € 7,50 brutto pro Stunde (Ost mit Berlin) und € 8,00 brutto pro Stunde (West).

Rechtsanwalt Andreas Martin



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