Mindestlohn im Handwerk: Fluch oder Segen ?

Einige Handwerksbranchen haben bereits gute Erfahrungen mit spezifischen Lohnuntergrenzen gemacht. Einen gesetzlichen Mindestlohn sehen sie dennoch kritisch.

Mindestlohn im Handwerk: Fluch oder Segen ?

Ab 1. August 2015 soll das Friseurhandwerk deutschlandweit einen Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen. Ein guter Preis für dieses Outfit? Bild pixabay


Es ist eine historische Wende. Mit dem neuen Mindestlohngesetz existiert in Deutschland erstmals eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze, die vom Staat vorgegeben ist. Die große Mehrheit der Bürger ist laut einer Umfrage für den Mindestlohn. Wirtschaftsexperten jedoch warnen: Arbeitsplatzverlust, Jobabwanderung und Schwarzarbeit könnten die Folgen sein.
Der Mindestlohn liegt bei 8,50 Euro. Tarifverträge mit einem kleineren Mindestlohn bekommen eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Der Mindestlohn greift also voll ab Januar 2017. Schon 2017 wird die Lohnuntergrenze erhöht.
In 14 Branchen gibt es schon einen Mindestlohn. Und das Handwerk ist hier breit vertreten: Friseure, Dachdecker, Textilreiniger, das Elektrohandwerk oder das Bauhauptgewerbe haben bereits Erfahrungen mit einer Lohnuntergrenze gesammelt. Drei Beispiele:

Die Friseure
Die Friseurin im Osten Deutschlands, die für einige Euro arbeitet, ist immer gern als Synonym herangezogen worden, um die Forderung nach einem Mindestlohn zu untermauern. Auch um diesem Image ein Ende zu setzen, hat die Branche vor einem Jahr einen Mindestlohn eingeführt. Er liegt aktuell bei 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro im Osten. Zum 1. August 2014 steigt er auf 8,00 und 7,50 Euro. Der Abschluss wird als vorbildlich und richtungsweisend angesehen.
Negative Folgen für die Branche hat es bislang nicht gegeben. Dass die Umsätze nicht geschrumpft sind, liegt laut dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks an den verständigen Kunden, die etwaige Preiserhöhungen ihrer Friseure mittragen, weil sie wissen, dass der Mindestlohn den Mitarbeitern zugutekomme. Der Mindestlohn sei in der Branche akzeptiert.
Auf der anderen Seite könnte es aber auch sein, dass Billiganbieter wegen des Lohndrucks dichtmachen müssen. Bislang ist eine Marktbereinigung aber ausgeblieben, die Zahl der Betriebe ist nicht geschrumpft.

Die Bauarbeiter
Der Bau ist Pionier beim Mindestlohn. Seit 17 Jahren gibt es für Bauarbeiter Lohnuntergrenzen. Bis Ende 2014 sind für einfache Bauarbeiter in den neuen Ländern mindestens 10,50 Euro und in den alten Ländern 11,10 Euro zu zahlen. Für anspruchsvollere Arbeiten wie Fachwerker oder Maschinisten gibt es in Westdeutschland bislang 13,95 Euro. Diese Untergrenzen steigen 2015, dann zahlen Baufirmen 10,75 Euro in Ostdeutschland und 11,15 Euro bzw. 14,20 Euro im Westen.
Zweifel am Mindestlohn gibt es auf dem Bau nicht. Der Mindestlohn schafft gleiche Voraussetzungen bei der Auftragsvergabe und trägt somit zu einem „fairen“ Wettbewerb bei. Er schützt heimische Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz.

Die Textilreiniger
Seit Februar 2014 ist der Mindestlohn wieder allgemeingültig für Textilreiniger für Großkunden. Der Abschluss schließt an den ersten Mindestlohntarifvertrag an, der Ende März 2013 ausgelaufen war.
Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) spricht von "durchweg guten Erfahrungen" für größere Betriebe. Der Mindestlohntarifvertrag stoße auf breite Zustimmung bei den Firmen, sagt DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher. Bei einem Lohnkostenfaktor von teils über 50 Prozent zum Umsatzerlös würden so gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
Die Nachteile: Im Krisenfall seien keine Abweichungen unter einen Mindestlohn möglich. Prämienleistungen und damit die Motivation für die Mitarbeiter fallen geringer aus.
Den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn sehen die Textilreiniger kritisch. "Es sind meist kleinere, familiär geführte Firmen betroffen, die für die regionale Beschäftigung, insbesondere für die flexible Beschäftigung von Frauen, die Familie und Beruf unter ­einen Hut bringen müssen, sehr wichtig sind", so Schumacher. Die große Schwäche des gesetzlichen Mindestlohns bestehe für Schumacher darin, dass keine regionalen Differenzierungen gemacht werden, obwohl die ­Regionen eine unterschiedliche Kaufkraft der Kunden aufweisen. Schu­macher: "Deshalb wird es zu Kosten­stei­gerungen bei den Betrieben führen mit der Konsequenz von Preissteigerungen."

Angst vor Jobabbau
Wirtschaftsexperten sind ebenfalls kritisch. Vor allem im Dienstleistungssektor in strukturschwachen Gebieten drohten "massive Arbeitsplatzverluste und ein Anstieg der Schwarzarbeit", haben die beiden "Wirtschaftsweisen" Christoph M. Schmidt und Lars P. Feld in einem Gastbeitrag für die "Frank­furter Allgemeine Sonntagszeitung" dargestellt. Dass sich die Mehrheit der Wähler mit dem Mindestlohn besser fühle, werde "den Betroffenen wenig Trost spenden".
Quelle Deutsche Handwerks Zeitung
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