Mindestlohn im Friseurhandwerk jetzt allgemein verbindlich

Vor einiger Zeit gab es bereits eine Einigung auf einen Mindestlohn im Friseurhandwerk.  Der damals ausgehandelte Mindestlohn war allerdings noch nicht allgemein verbindlich und galt von daher nicht automatisch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser  Branche.

Der Tarifvertrag ist nun rückwirkend für allgemeinverbindlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt worden. Damit gilt der Mindestlohn auch für solche Friseurbetriebe, in denen Arbeitgeber und Beschäftigte nicht tarifgebunden sind.

 damit geht nun folgender flächendeckender Mindestlohn:

neue Bundesländer (mit Berlin):

  • ab 1.11.2013: 6,50 Euro/Stunde
  • ab 1.8.2014: 7,50 Euro/Stunde
  • ab 1.8.2015: 8,50 Euro/Stunde

alte Bundesländer

  • ab 1.11.2013: 7,50 Euro/Stunde
  • ab 1.8.2014: 8,00 Euro/Stunde
  • ab 1.8.2015: 8,50 Euro/Stunde


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