Erstmals gibt es einen Mindestlohn für Gerüstbauer in Deutschland. Für die etwa 20.000 Arbeitnehmer der Branche gilt ab dem 1. August 2013 ein Mindestlohn von 10 Euro brutto die Stunde.
ab 1.08.13 – Mindestlohn von 10 EUR brutto pro Stunde
Nach der Einigung der Tarifvertragsparteien hat Beantragung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung beim Arbeitsministerium hat das Kabinett nun die VO des Bundesarbeitsministers angenommen, so dass der Tarifvertrag mit der entsprechenden Regelung über den Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Der Tarifvertrag (dieser läuft bis zum 28.02.2014) gilt für alle Betriebe, die
- mit eigenem oder mit fremden Material gewerblich Gerüste erstellen oder
- gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder
- gewerblich Gerüstlogistik übernehmen
Dabei ist es unerheblich, ob diese Betriebe in Deutschland oder im Ausland ihren Sitz haben. Entscheidend ist der Einsatz von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland.
Anwalt A. Martin