Mietwagen-Unfall in Portugal? Wichtige Tipps

Von Alexander Kroll
Ein Unfall mit dem Miet­wa­gen in Por­tu­gal, etwa an der Algar­ve, gehört sicher nicht zu den Urlaubs­er­leb­nis­sen, die man sich wünscht. Des­halb haben wir eini­ge Tipps zusam­men­ge­stellt, bei deren Beach­tung ein Unfall die Feri­en im son­ni­gen Süd­wes­ten Euro­pas nicht ver­mie­sen wird.

Das Wich­tigs­te vor­weg:

* Bei einem Unfall mit meh­re­ren Par­tei­en soll­ten Rei­sen­de immer die por­tu­gie­si­sche Poli­zei rufen
* Nur wer mit Erstat­tung der Selbst­be­tei­li­gung bucht, bekommt sein Geld zurück

Bit­te beach­ten Sie auch unse­re Arti­kel " Algar­ve-Miet­wa­gen: Ärger und Abzo­cke ver­mei­den" sowie unse­re Rück­schau auf die Preis­si­tua­ti­on 2018 unter dem Titel " Algar­ve-Miet­wa­gen: Preis­kampf tobt".

Unfall mit anderen Autos oder Personen

Sind an einem Unfall neben dem Miet­wa­gen­fah­rer ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer betei­ligt, muss fast immer die Poli­zei geru­fen wer­den. Die­se erstellt einen Poli­zei­be­richt und füllt gemein­sam mit allen Betei­lig­ten das Unfall­pro­to­koll aus, das sich im Miet­wa­gen befin­det. "Zieht ein Kun­de bei einem sol­chen Unfall die Poli­zei nicht hin­zu, ris­kiert er sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz", warnt Frie­der Bech­tel, Bran­chen­ex­per­te eines Köl­ner Miet­wa­gen-Por­tals.

Kleinere Schäden am Mietwagen ohne Unfall-Gegner

Häu­fi­ger als ein Unfall mit ande­ren Autos sind klei­ne Schä­den am Miet­wa­gen wie Rei­fen­schä­den, Stein­schlag an der Wind­schutz­schei­be oder Park­schä­den an Pol­lern oder engen Tief­ga­ra­gen. Nur wenn gro­ße Tei­le des Autos schwer beschä­digt sind, ist ein Poli­zei­be­richt zwin­gend not­wen­dig. Im Zwei­fel soll­te der Kun­de mit sei­nem Miet­wa­gen-Ver­mitt­ler (Bro­ker) Rück­spra­che hal­ten.

Mit oder ohne Selbstbeteiligung? Der Unterschied beim Unfall

Ist der Miet­wa­gen­fah­rer selbst schuld an einem Unfall, behält der Ver­mie­ter gemäß Ver­trags­be­din­gun­gen fast immer die Selbst­be­tei­li­gung ein. Jetzt spielt der gebuch­te Schutz des Miet­wa­gen­kun­den eine Rol­le: Hat er ein Ange­bot mit Erstat­tung der Selbst­be­tei­li­gung gebucht, erhält er - wie beim Aus­lands­kran­ken­schein - die Selbst­be­tei­li­gung gemäß Ver­trags­be­din­gun­gen vom Miet­wa­gen-Bro­ker zurück. "Wich­tig dafür ist, die Bedin­gun­gen ein­zu­hal­ten. Dazu gehört zum Bei­spiel, bei schwe­re­ren Unfäl­len die Poli­zei hin­zu­zu­zie­hen und den Ver­mie­ter gemäß Miet­ver­trag zu benach­rich­ti­gen", sagt Bech­tel. Er rät Kun­den, bei der Buchung ein Ange­bot mit Erstat­tung der Selbst­be­tei­li­gung inklu­si­ve Glas- und Rei­fen­schutz zu wäh­len. Hat sich der Kun­de für ein Ange­bot mit Selbst­be­tei­li­gung ent­schie­den, muss er im Scha­dens­fall bis zu 2.000 Euro und mehr zah­len. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung legen die Auto­ver­mie­ter indi­vi­du­ell fest.

So bei einem Mietwagen-Unfall auf der sicheren Seite sein:

* Ver­stän­di­gen Sie immer die Poli­zei, wenn ande­re Per­so­nen und Fahr­zeu­ge an einem Unfall betei­ligt sind oder das Auto schwer beschä­digt wur­de.
* Infor­mie­ren Sie unver­züg­lich Ihren Ver­mie­ter und ggf. den Miet­wa­gen-Bro­ker und klä­ren Sie die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se mit ihm ab.
* Las­sen Sie sich bei der Rück­ga­be Ihres Miet­wa­gens einen Scha­dens­be­richt aus­stel­len und unter­schrei­ben und machen Sie Fotos von Unfall­schä­den am Miet­wa­gen.
* Heben Sie alle Unter­la­gen gut auf, dazu zäh­len der Miet­ver­trag, Quit­tun­gen, Kre­dit­kar­ten­be­le­ge, Zah­lungs­nach­wei­se über die Kau­ti­on und die Selbst­be­tei­li­gung, Kopi­en von Poli­zei­be­rich­ten, Unfall­pro­to­kol­le oder Scha­dens­be­rich­te des Ver­mie­ters.