Microsoft: Auskunftei für Regierungen

Erstellt am 18. September 2012 von Julius Hensel

erschienen bei infokriegernews

Der folgende Artikel ist ein Leserbrief und ich halte die Information für wichtig. Clouds wurden hier schon öfter thematisiert nun werden die AGB von Microsoft entsprechend frisiert. Halten Sie Ihre Daten lokal, das ist zwar kein Garant für Sicherheit der Daten, aber auf jeden Fall besser als die Cloud. Danke an Frank für die Zusendung:

Hallo,
Bitte mache nachfolgende Nachricht öffentlich. Es eilt sehr!!! Microsoft ändert seine Verträge ab 27.09.2012 komplett auf ALLE Produkte dahingehend, daß sämtliche Behörden der Welt UNGEFRAGT Daten von Dir als User einsehen können.

Ab Windows 8 ist die Privatspäre abgeschafft.

Die verlogene Infomail die jeder bekommt erzählt das Gegenteil von dem, damit die Idioten sie erst gar nicht lesen!! Sie ist kein Spam!

Nun das Kleingedruckte erklärt:…

Microsoft ändert Nutzungsbedingung still und leise

Gestern informierte Microsoft seine Nutzer per E-Mail über geänderte Nutzungsbedingungen, die zum 19. Oktober in Kraft treten sollen. Der Nutzer habe aus dem Vertrag begründet bei Änderungen immer ein Kündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen, andernfalls gilt der neue Vertrag stillschweigend als akzeptiert. Der online abrufbare „Vertrag über Microsoft Dienste“ sagt aber etwas ganz anderes: Er gilt bereits am 27. September. Der Nutzer kann also gar nicht rechtzeitig widersprechen, es ist ex post eine einseitige, möglicherweise den Nutzer benachteiligende Vertragsänderung ohne Möglichkeit des Widerspruchs durch diesen selbst…

… Wirklich interessant ist dagegen eine Klausel, die bislang entweder nicht oder zumindest nicht in dieser Form auffällig war. So entsprechende richterliche Beschlüsse vorliegen mag ein Anbieter zur Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichtet sein. Dass man in den USA. nicht unbedingt einen Beschluss benötigt, sondern auf bloße Nachfrage des FBI bereits Daten heraus gibt ist dagegen schon mindestens zweifelhaft. Microsoft geht aber noch einen rabiaten Schritt weiter: Zur Durchsetzung des Vertrags über Microsoft Dienste sei erforderlich, dass sich der Benutzer ausdrücklich damit einverstanden erklärt und zustimmt, dass „Microsoft berechtigt ist, auf Informationen, die mit Ihrer Verwendung der Dienste in Verbindung stehen, zuzugreifen und diese offenzulegen, einschließlich (…) persönlichen Informationen und Inhalte[n] (…)“.

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