Der Geschäftsbetrieb der Metz-Werke wird auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt. Damit ist der Weg frei für eine Rettung von Metz über eine Investorenlösung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung von Metz vor dem Insolvenzantrag und der weiterhin bestehenden Überkapazitäten sind aber Personalmaßnahmen erforderlich: Rund 110 der 540 Beschäftigten wird das Angebot unterbreitet, für sechs Monate in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Der vorläufige Insolvenzverwalter Joachim Exner informierte gestern Mittag die Belegschaft. Unterdessen läuft der Investorenprozess auf Hochtouren.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter und der Geschäftsleitung ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb von Metz in den zweieinhalb Monaten seit Insolvenzantrag aufrecht zu erhalten. Produktion, Vertrieb und Service wurden fortgeführt. Die Umsätze und Ergebnisse liegen über Plan. Um einen Investor finden zu können, muss das Unternehmen jedoch die Verlustzone verlassen. Der Gläubigerausschuss hat gestern dem Restrukturierungskonzept einstimmig zugestimmt.
Geschäftsleitung und vorläufiger Insolvenzverwalter haben Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufgenommen, um – nach jetzigem Stand – rund 110 der ursprünglich 540 Arbeitsplätze abzubauen. Den betroffenen Beschäftigten wird jedoch der Wechsel in eine Transfergesellschaft mit sechsmonatiger Laufzeit angeboten. Dort werden sie bis zum 31. Juli 2015 mit gezielten Qualifikationsmaßnahmen unterstützt. Zusätzlich haben sich 24 Mitarbeiter bereits beruflich neu orientiert.
„So sehr ich auch den Abbau von Arbeitsplätzen bedaure, so ist er doch erforderlich, um die Fortführung von Metz zu ermöglichen und den Investorenprozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“, betonte Joachim Exner, Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner. „Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um einen Investor zu finden, der Metz wieder eine langfristige Perspektive bietet.“ Klaus Wilke, Vorsitzender des Betriebsrats der Metz-Werke GmbH & Co. KG, ergänzte: „Der Betriebsrat beteiligt sich konstruktiv an diesem für die Beschäftigten schmerzlichen Weg mit dem klaren Ziel, die vom Personalabbau betroffenen Kolleginnen und Kollegen so gut es geht zu unterstützen und gleichzeitig so viele Arbeitsplätze wie möglich auch längerfristig zu sichern.“
Ergänzend wurden Verhandlungen mit der IG Metall aufgenommen, um bis zum Abschluss des Investorenprozesses den Ende 2014 ausgelaufenen Sanierungstarifvertrag ab dem 1. Februar wieder aufleben zu lassen. In diesem Vertrag hatten sich die Beschäftigen und die IG Metall bereit erklärt, für eine begrenzte Zeit auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf die seit dem Entgelttarifvertrag 2012 vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen zu verzichten. „Die Beschäftigten würden damit erneut einen ganz entscheidenden Beitrag zur Rettung von Metz leisten“, unterstrich Exner heute in Zirndorf. „Überhaupt bin ich beeindruckt vom hohen Engagement der Mitarbeiter, des Betriebsrates und der IG Metall. Alle arbeiten mit voller Energie auf das Ziel hin, die Zukunft von Metz zu sichern.“
Für die Investorensuche wurde ein weltweiter und strukturierter M&A-Prozess aufgesetzt. Die Investorengespräche sind angelaufen. „Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist das vorliegende Interesse von Investoren durchaus ermutigend“, betonte der vorläufige Insolvenzverwalter. „Zeigt es doch, wie hoch das Renommee ist, das Metz mit Recht weiterhin genießt.“
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Insolvenzgericht wird Anfang Februar gerechnet.