Messerattentat von Grafing: Wurde aus Rafik Y. der Deutsche Paul H.?

Messerattentat von Grafing: Wurde aus Rafik Y. der Deutsche Paul H.? Nach dem vorgestrigen Messerattentat auf vier Bürger in Grafing bei München, bei dem ein Opfer zu Tode kam und drei weitere lebensgefährlich verletzt wurden, hieß es zunächst aus Ermittlerkreisen, dass ein islamistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann. Da die Augenzeugen der Tat angaben, der Mörder habe während der Tat mehrfach "Allahu Akbar" gerufen und "ihr Ungläubigen, ihr müsst sterben" von sich gegeben, lässt sich der Hinweis der Ermittler mehr als nur nachvollziehen.
Wenige Stunden nach der Tat jedoch wurde das islamistische Tatmotiv absolut verneint. Zwar hieß es, dass man aus den "wirren" und "zusammenhanglosen" Aussagen des Täters bisher nicht schlau wurde, doch könne man das islamistische Tatmotiv mit der Begründung ausschließen - man lese und staune! - da dem Verfassungsschutz keine bisherigen Erkenntnisse über eine Verbindung des Täters zu Islamisten wie Pierre Vogel vorliegen würden. Diese merkwürdige Begründung ließ mich ob ihrer an den Haaren herbeigezogen erscheinender Einfältigkeit hellhörig werden. Die Sache fängt schon jetzt, dachte ich mir, übel zu riechen an.
Das hierzulande ein reges politisches Interesse an der Verschleierung von Negativmeldungen mit islamischen Migrationshintergrund besteht, davon kann nicht erst seit den Ereignissen der Silvesternacht die Rede sein. Schon deshalb kann die merkwürdige Aussage der Ermittler nicht verwundern. Doch was, wenn es sich beim Täter gar nicht um den "Deutschen Paul H." der Medien handelt, sondern um den Passdeutschen Rafik Y.?
Diese Methode zur Entlastung bestimmter Ethnien auf Kosten nicht schützenswerter Ethnien ist jedenfalls nicht erst seit der Berichterstattung über rumänische Einbrecherbanden, polnische Metalldiebe und syrische Flüchtlinge bekannt und endet auch nicht mit den anderen rassistisch motivierten Behauptungen, zu denen zweifellos diejenige zu zählen ist, dass zu jedem deutschen Dorffest eine Massenvergewaltigung gehören würde.
Darüber kann auch nicht die Aussage der Staatsanwaltschaft München II hinwegtäuschen, dass es in unserem Fall keine Nachrichtensperre gegeben haben soll. Auch die ist nicht zwingend notwendig, wenn es um die Verschleierung unangenehmer Fakten geht. Der garantiert nicht selten vorkommende vorauseilende Gehorsam oder die ebenso seltene Mentalität eines Parteibuches genügen vollends.
Die Zweifel an der Berichterstattung lassen sich auch damit nicht vom Tisch wischen. Wir bleiben am Ball...

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