Merkel: Vom Beispiel für Menschlichkeit zur Komplizin krimineller Politik

Das geplante Vertrag mit der Türkei über die „Rücknahme“ von Flüchtlingen ist illegal, widerspricht internationalem und europäischem Recht – und stellt damit einen kriminellen Akt dar.

Dieser verbrecherische Plan wird von Merkel als „Durchbruch, wenn er realisiert wird“  bezeichnet.

Ihr Gerede über offene Grenzen innerhalb Europas wird so zu leerem Gerede und Augenwischerei.

Der Hochkommissar für Menschenrechte Said Raad al-Hussein der UNO will seine Bedenken in der kommenden Woche der EU-Kommission in Brüssel deutlich machen.

Lesen Sie dazu den ausführlichen Bericht in der SZ.


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