Allgemeines zu den deutschen Führerscheinen in Deutschland:
Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der
zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes.
Deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig, sind allerdings bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den deutschen Fahrerlaubnisbehörden sowie auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes www.kba.de.
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