Das hat, nicht einmal ein ganzes Jahr später, ernste Konsequenzen. Weil eine Mutter ihre fünfjährige Tochter vor dem Kameraauge der "Super-Nanny" anschrie und ihr mit Schlägen drohte, was sonst nur ohne Kamera geschieht, griff die KJM jetzt durch: Das Kind sei "in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt" und "zum Objekt der Zurschaustellung degradiert" worden wie sonst nur perverse Möchtegernsänger bei DSDS, hirnlose Ratekönige auf dem Jauch-Barsessel und die chancenlosen Herausforderer bei "Schlag den Raab". Aus Sicht der Jugendschützer hätte die Sendung deshalb überhaupt nicht im Fernsehen gezeigt werden dürfen.
Obwohl die „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen“ der Fernsehsender bei einer aufwendigen Nachprüfung - einer Vorführung vor siebzehn sensiblen Oberschülern und elf Testteddys - keinen Verstoß gegen die weltweit so oft bedrohte Menschenwürde hatte feststellen können, soll es künftig "einheitliche und verbindliche Maßstäbe" geben, um "Verletzungen der Menschenwürde frühzeitig feststellen zu können". Weitere Folgen der "Super-Nanny" werden vor der Ausstrahlung der FSF und dem Blogampelamt (BAA) zur Prüfung vorgelegt, ebenso werde mit allen Nachrichten von anstehenden oder bereits laufenden Nato-Menschenrechtsschutzbombenangriffen und Reportagen über die friedliche Entmachtung elfenbeinküsterischer Diktatoren durch schnelle französische Bomberstaffeln.
Bizarre Sexualpraktiken bei Jugendschützern