Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes
05.04.2011
Sieben ehemalige Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá’í in Iran wurden im August 2010 zunächst zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Eine spätere Entscheidung der Berufungsinstanz, die Haftstrafe auf zehn Jahre zu verkürzen, wurde nunmehr auf Betreiben des iranischen Generalstaatsanwalts rückgängig gemacht und erneut auf 20 Jahre festgesetzt.
Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (05.04.):
Die Erhöhung des Strafmaßes für die sieben ehemaligen Mitglieder der Bahá’í-Führung ist empörend. Die Tatsache, dass diese Entscheidung im Verborgenen gefallen ist, zeigt einmal mehr, dass Iran nicht bereit ist, Transparenz herzustellen und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu respektieren.
Ich rufe die iranische Führung auf, die Urteile offenzulegen, die Schuldsprüche aufzuheben und die Inhaftierten freizulassen. Der Iran muss das Menschenrecht auf Religionsfreiheit für die Bahá’í und andere religiöse Minderheiten gewährleisten.
Den Bahá’í werden Spionage und Kollaboration mit Israel vorgeworfen. Die Beobachtung der Prozesse war den EU-Botschaften in Teheran trotz intensiver Bemühungen verwehrt worden. Die Forderung nach Informationen zum Prozess sowie die Offenlegung der Gerichtsurteile mitsamt ihrer Begründung ist bis heute nicht erfüllt.
Der Iran erkennt die Bahá’í nicht als Religionsgemeinschaft an. Bahá’í sind in Iran Opfer gezielter Repressionen.
[Quelle]