Menschenrechte vs. Gewinnmaximierung

Handys von Siemens und Nokia

Handys von Siemens und Nokia

Als ich (und einige wenige andere) dar­über berich­te­ten, dass es unter ande­rem mit Hilfe von Hard- und Software des deut­schen Unternehmens Siemens (gemein­sam mit Nokia) dem isla­mi­schen Regime im Iran gelang, seine Gegner aus­zu­spio­nie­ren, wurde das kaum wahr­ge­nom­men.

Als das Gleiche wäh­rend des “Arabischen Frühlings” geschah blieb es still in deut­schen Medien. Nur ein­mal kam kurz ein Sturm der Entrüstung auf (nicht in den sog. “Leitmedien”!), als sich her­aus­stellte, dass Vodafon in Ägyp­ten wäh­rend der hei­ßen Phase das Mobile-Netz abschal­tete.

Konsequenzen? Keine. Bis jetzt. Denn nun haben Reporter ohne Grenzen und wei­tere Organisationen1 eine inter­na­tio­nale Beschwerde bei der OECD (Organisation für wirt­schaft­li­che Zusammenarbeit und Entwicklung) gegen die ver­ant­wort­li­chen Firmen ein­ge­reicht.

Sicher; eine Beschwerde ist nichts im Vergleich zu dem Schaden, den die Unternehmen wis­sent­lich oder zumin­dest bil­li­gend in Kauf neh­mend ange­rich­tet haben. Doch es ist ein ers­ter Schritt in die rich­tige Richtung.

Reporter ohne Grenzen schrei­ben in ihrer Presseerklärung:

Ziel der Beschwerden ist, dass Trovicor und Gamma ihre Verträge mit Bahrain und ande­ren auto­ri­tä­ren Staaten offen­le­gen und auf ihre Menschenrechtsverträglichkeit prü­fen. In Ländern, in denen es aus­rei­chende Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihre Technologien zu Menschenrechtsverletzungen bei­tra­gen kön­nen, müs­sen die Firmen ihre Lieferungen und Dienstleistungen ein­stel­len. In neue Verträge müs­sen ent­spre­chende Vertragsklauseln ein­ge­fügt, Altverträge soll­ten nach­ver­han­delt wer­den. Mit Blick auf künf­tige Vertragsabschlüsse soll­ten sich die Unternehmen ver­pflich­ten, die Menschenrechtsverträglichkeit sowohl vorab als auch fort­lau­fend zu über­prü­fen. Ferner soll­ten sie mit tech­ni­schen Vorkehrungen einem Missbrauch ihrer Technologien effek­tiv vor­beu­gen.

Die Sprecherin von Trovicor wies das selbst­ver­ständ­lich sofort zurück: “Das Unternehmen halte sich gene­rell an alle gesetz­li­chen Exportbestimmungen Deutschlands und der Europäischen Union.” Selbst wenn das rich­tig ist…dann sind diese Bestimmungen zu über­prü­fen.

Man mag sich seine eigene Meinung bil­den und den Bericht der NGO’s lesen: “Über­wa­chungs­tech­no­lo­gie in repres­si­ven Regimen” (pdf)

Nic

  1. Privacy International, Reporter ohne Grenzen, das Bahrain Center for Human Rights (BCHR), Bahrain Watch (BW) sowie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ↩
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