Menschenrechte müssen Grundlage der Debatte um Integration und Zuwanderung sein

Erstellt am 22. Oktober 2010 von Nicsbloghaus @_nbh

Pressemitteilung

Menschenrechtsinstitut: Menschenrechte müssen Grundlage der Debatte um Integration und Zuwanderung sein

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Beachtung der Menschenrechte in der gegenwärtigen Integrations- und Zuwanderungsdebatte.
„Stereotypisierungen und Stigmatisierungen von Menschengruppen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, ‚Kultur’ oder nationalen Herkunft durch den Staat und seine Repräsentanten stünden im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Instituts.

Regierung und Parlament seien besonders aufgefordert, die Koordinaten, die sich durch die gegenwärtige Debatte verschoben hätten, wieder zurechtzurücken, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme. Diese müssten Ausgrenzung und Diskriminierung entgegentreten, um den Schutz vor Diskriminierung als fundamentalen Grundsatz unserer Gesellschaftsordnung aufrecht zu erhalten. Den Medien komme hier eine wichtige Aufklärungs- und Kontrollfunktion zu. Auch Parteien, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften sollten gegen Diskriminierung und Ausgrenzung klar Position beziehen. Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, betonte, dass der Gesetzgeber bei der Gestaltung von Zuwanderung und Aufenthalt nicht völlig frei sei. In der gegenwärtigen Debatte
um Zuwanderung werde häufig ein verzerrtes Bild gezeichnet, so als ob Menschen einfach nach Deutschland einwandern und hier Sozialleistungen beziehen könnten. Es entstünde dadurch der Eindruck, dass Zuwanderung nach Deutschland bisher keiner Steuerung unterliege. Dies sei aber nicht der Fall, so der Menschenrechtsexperte. „Viele Vorschläge für eine Änderung der Zuwanderungspolitik ignorieren, dass Deutschland menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Bindungen unterliegt. Diese Bindungen ergeben sich aus internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen wie auch aus dem Grundgesetz“, so Cremer.

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