Wer gegen den Islam hetzt, muss mit gerichtlicher Verurteilung rechnen. Am Dienstag hat das OLG Wien ein Urteil erster Instanz bestätigt, wonach die Vortragende eines FPÖ-Seminars einen „Wertungsexzess“ begangen habe. Es hat dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen, wonach Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass man andere grundlos beleidigen darf. So weit, so richtig.
Das könnte auch den Umgang mit christlichen Religionen ändern. Wir befinden uns ja gerade in einer historischen Phase, wo die Herabwürdigung christlicher Symbole ein Kavaliersdelikt darstellt.
Also: ein „Verstoß“ gegen den sog. Blasphemieparagraphen soll die gleiche Wirkung entfalten wie die – als Kunstaktion gestaltete – Kritik an der christlichen Kirche.
Na dann: Gottesstaat voran!
Nic