Menschenrechte für Fundamentalisten

Menschenrechte für FundamentalistenIn der Onlineausgabe des Kurier.at wurde ein Kommentar ver­öf­fent­licht, in dem eine – offen­bar fun­da­men­ta­lis­ti­sche – Christin die Auffassung ver­tritt, dass die Hetze gegen Muslime gleich­zu­set­zen ist mit der Kritik des Christentums und der Symbole der Kirche.

Wer gegen den Islam hetzt, muss mit gericht­li­cher Verurteilung rech­nen. Am Dienstag hat das OLG Wien ein Urteil ers­ter Instanz bestä­tigt, wonach die Vortragende eines FPÖ-Seminars einen „Wertungsexzess“ began­gen habe. Es hat dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ver­wie­sen, wonach Meinungsfreiheit nicht bedeu­tet, dass man andere grund­los belei­di­gen darf. So weit, so rich­tig.

Das könnte auch den Umgang mit christ­li­chen Religionen ändern. Wir befin­den uns ja gerade in einer his­to­ri­schen Phase, wo die Herabwürdigung christ­li­cher Symbole ein Kavaliersdelikt dar­stellt.

Also: ein „Verstoß“ gegen den sog. Blasphemieparagraphen soll die glei­che Wirkung ent­fal­ten wie die – als Kunstaktion gestal­tete – Kritik an der christ­li­chen Kirche.

Na dann: Gottesstaat voran!

Nic


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