Mensch, Kollege, zitieren sollte man schon gelernt haben…

Erstellt am 8. März 2012 von Stscherer

© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Manche Kollegen scheinen die grundlegenden Spielregeln der juristischen Profession nicht zu beherrschen – mir treibt so etwas immer wieder die Zornesröte ins Gesicht, und heute war es mal wieder so weit:

Ich hatte schon am 07.02.2012 über 2 Entscheidungen des berliner Sozialgerichts zur Möglichkeit des Teilbeitritts zu einem Krankenkassenvertrag berichtet (Teilbeitritte zu Krankenkassenverträgen möglich! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes).

Natürlich sind in meinem Bericht nicht nur die Aktenzeichen der Entscheidungen angegeben, sondern auch die Fundstellen im Internet. Ich halte dies nicht nur für eine Selbstverständlichkeit, sondern auch für einen Zeichen einen ordentlichen juristischen Arbeit. Wenigstens das richtige und vollständige Zitieren eines Urteils sollte man schon während des Studiums gelernt – und mit den Jahren nicht vergessen und nicht verdrängt haben.

Heute schlage ich die einschlägige Fachzeitschrift eines Gesundheitshandwerks auf und finde dort den Artikel eines Kollagens zu demselben Thema. Inhaltlich will ich mich hier nicht damit auseinandersetzen, dass mache ich gesondert – wenn ich mich wieder beruhigt habe.

In diesem Text versucht der Kollege, nicht nur die beiden Entscheidungen des berliner Sozialgerichts zu besprechen, sondern auch noch zwei weitere Entscheidungen, die von Landessozialgerichten gefällt wurden. Und zu keiner der vier Entscheidungen gibt es auch nur eine ordnungsgemässe Quellenangabe, noch nicht einmal ein

Man kann sich über (fast) jede Rechtsauffassung streiten, aber es kann keine zwei Meinungen dazu geben, dass man Fundstellen ordnungsgemäss angibt.

Ich für meinen Teil erwarte von einem Kollegen, den ich ernstnehmen soll, wenigstens, dass er solche grundlegenden Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeit nicht nur beherrscht, sondern auch anwendet.

Punkt!