Wegen Betrug und Körperverletzung wurde Menowin Fröhlich zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verdonnert. Etwa zwei Drittel hat er im Gefängnis verbracht, der Rest war zur Bewährung ausgesetzt. Nur bewährt hat er sich überhaupt nicht. Statt sich wie Versprochen, zu bemühen, hat Menowin sich nicht um seine Auflagen gekümmert und ist jetzt überrascht, dass die Justiz entsprechend reagiert. Dabei kann er froh sein, dass er vor Gericht nicht als Erwachsener verurteilt wurde, denn dann hätte seine Strafe ganz anders ausgesehen. Aber zu seinem Überfluss gibt jetzt auch Baulöwe Lugner noch seinen Senf dazu.