Geht Menowin Fröhlich zurück ins Gefängnis? Der 23-Jährige ist unter anderem wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die noch offen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Darmstadt diese jetzt widerrufen. Fröhlich soll die Bewährungsauflagen missachtet, Termine nicht eingehalten und keinen Kontakt mehr zu seinem Bewährungshelfer haben.
313 Tage sind von seiner Bewährungsstrafe noch offen. Geht Menowin wieder zurück ins Gefängnis, wird er für die gesamte Zeit hinter Gittern bleiben. Aus seiner vergangenen Haft wurde er mit der Auflage entlassen, sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer zu melden. Das hielt er aber anfangs nur hin und wieder, nachher gar nicht mehr ein. Auch beim Amtsgericht in Darmstadt, wo er gemeldet ist, meldete er sich nicht. Menowin erschien nicht zu Anhörungsterminen und Briefe von der Justiz wurden ignoriert.
Öffentlich beteuerte er immer wieder, sich zu ändern. Sich um seine Kinder zu kümmern und seine Bewährungsauflagen einzuhalten. Das scheint alles vergessen. Fröhlich hat seine Auflagen komplett ignoriert.
Menowins Anwalt reagierte auf die Aufhebung mit einem Antrag auf Haftaufschub von vier Monaten. Trotz mehrfacher Ankündigung einer Single, soll es noch nichts in der Richtung geben. Menowin soll in den vier Monaten die Möglichkeit haben, eine erste Single fertigzustellen und auf den Markt zu bringen. Außerdem versucht der Anwalt zu erreichen, dass die Reststrafe im offenen Vollzug stattfindet.