Meldepflicht

Es gibt bei uns ja diverse Meldepflichten.

Neben der Pflicht der Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung, Meldung von Krankheiten oder Leiden die unter das Infektionsschutzgesetz fallen oder die Unfallmeldung oder, oder…

oder die laut Bundesmeldegesetz gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden.

Melderegister werden traditionell im Einwohnermeldeamt, in kleinen Gemeinden auch im Ordnungsamt geführt.

Wie können uns Forschern diese bei der Suche nach dem Lebensweg weiterhelfen?

Meldekarten, Melderegisterauskünfte helfen uns natürlich herauszufinden wo eine Person abgeblieben ist. Sprich wo in einem Ort hat sie gewohnt, ist sie innerhalb der Stadt umgezogen oder ist ganz weggezogen. Gibt es da etwas zu bedenken?

Ja, nach der Heirat wurde die Frau immer auf der Karte des Mannes (als Familienoberhaupt) mitgeführt. Ebenso sollten alle Kinder des Paares verzeichnet sein.

Doch Achtung, mit Erreichen der Volljährigkeit erhielten die Kinder dann wieder eine eigene Meldekarte. Hierbei gilt zu beachten welchen Zeitraum Sie erforschen, denn die Volljährigkeit lag nicht immer bei 18 Jahren.

Heute wird die Volljährigkeit  in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, dies gilt aber erst seit 1975.

Also zwischen dem 1. Januar 1876 und 1975 war man erst mit 21. Jahren Volljährig, aber seit dem 01. Januar 1900 konnte gem. dem damaligen §3 des BGB einer Person auch bereits mit 18 Jahren die Volljährigkeit zugesprochen werden.

Vor 1876 galt in vielen Regionen Deutschlands 25 Jahre als die magische Grenze zur Volljährigkeit. Lustig wird die Suche nach einer Tochter, die direkt von zu Hause zum Traualtar und dann auf der Karte des Ehemannes zu finden ist. Da muss halt erst die Eheschließung gesucht werden…

Großer Vorteil dieser Karten ist allerdings, dass man die Namen der Kinder des Paares und deren Geburtsdaten bekommt.

An deren Geburtsurkunden (je nach Datum der Geburt) kommt man ja unter Umständen nicht heran, da das Personenstandsgesetz da einen Riegel vorschiebt. So hat man dann zumindest die Namen und Daten und kann seinen Stammbaum zumindest um die Namen erweitern.

Apropos Geburtsurkunden… Dazu kommt dann nächste Woche mehr.

Bis dahin sonnige Grüße aus Hamburg,

Ihre Andrea Bentschneider


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