Wir haben alle wichtigen Fakten und Infos in einem kurzen Video für euch zusammengestellt. Hintergründe, wichtige Hinweise, Verwendung im Alltag.
Hier das Transkript des Videos für euch:
Alle infos zur neuen Meldebescheinigung vom Vermieter
Das neue Meldegesetz.
Gültig ab 1.11.2015
Entscheidende Änderung
- Der Vermieter muss den Einzug in die Wohnung bestätigen
- Der Vermieter kann die Anmeldung beim Amt prüfen
- Bundesweit einheitliche Regelung der Frist von 2 Wochen für die Meldung beim Amt.
BUNDESMELDEGESETZ §19 Absatz 1
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Was ist konkret zu tun?
- Wer in eine neue Wohnung zieht muss sich innerhalb von 2 Wochen beim neuen Meldeamt vorstellen und seinen Wohnsitz ummelden.
- Dazu benötigt er den Personalausweis und die Bestätigung des Wohnungsgebers (bekannt als Meldebescheinigung). Mietvertrag reicht nicht aus.
- Die Meldebestätigung wird vom Vermieter oder einem bevollmächtigten ausgestellt und dem Mieter übergeben.
Schlau ist…
- Als Vermieter: Formular bereit haben und neben Hausordnung und Mietvertrag mit aushändigen
- Als Mieter: den Vermieter vor Vertragsunterzeichnung das Formular zuschicken. Dann kann diese dies gleich mit dem Mietvertrag unterschreiben und spart Zeit
- Hinweis: Makler und Hausverwaltung (insofern bevollmächtigt) dürfen diese auch ausstellen
- Die Meldebestätigung wird vom Vermieter oder einem bevollmächtigten ausgestellt und dem Mieter übergeben.
Wo bekomm ich das Formular her?
- Google.de Suchbegriff “Meldebestätigung + ” - alle grossen Gemeinden haben mittlerweile dieses als PDF auf Ihrer Seite
- Link von immobilienscout24: http://www.immobilienscout24.de/content/dam/is24/baufinanzierung/dokumente/meldebestaetigung.pdf
- Oder formlos selbst erstellt mit folgenden Infos: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie
Namen der nach § 17 Absatz 1 und 2 meldepflichtigen Personen.
Was oft übersehen wird:
Gilt für ein- und Auszug. Vermieter kann Meldung elektronisch machen