Meldebescheinigung vom Vermieter: alle Fakten und Infos

Wir haben alle wichtigen Fakten und Infos in einem kurzen Video für euch zusammengestellt. Hintergründe, wichtige Hinweise, Verwendung im Alltag.

Hier das Transkript des Videos für euch:

Alle infos zur neuen Meldebescheinigung vom Vermieter

Das neue Meldegesetz.

Gültig ab 1.11.2015

Entscheidende Änderung

  1. Der Vermieter muss den Einzug in die Wohnung bestätigen

  2. Der Vermieter kann die Anmeldung beim Amt prüfen

  3. Bundesweit einheitliche Regelung der Frist von 2 Wochen für die Meldung beim Amt.

BUNDESMELDEGESETZ §19 Absatz 1

(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

Was ist konkret zu tun?

  1. Wer in eine neue Wohnung zieht muss sich innerhalb von 2 Wochen beim neuen Meldeamt vorstellen und seinen Wohnsitz ummelden.

  2. Dazu benötigt er den Personalausweis und die Bestätigung des Wohnungsgebers (bekannt als Meldebescheinigung). Mietvertrag reicht nicht aus.

  3. Die Meldebestätigung wird vom Vermieter oder einem bevollmächtigten ausgestellt und dem Mieter übergeben.

Schlau ist…

  1. Als Vermieter: Formular bereit haben und neben Hausordnung und Mietvertrag mit aushändigen
  2. Als Mieter: den Vermieter vor Vertragsunterzeichnung das Formular zuschicken. Dann kann diese dies gleich mit dem Mietvertrag unterschreiben und spart Zeit

  3. Hinweis: Makler und Hausverwaltung (insofern bevollmächtigt) dürfen diese auch ausstellen

  4. Die Meldebestätigung wird vom Vermieter oder einem bevollmächtigten ausgestellt und dem Mieter übergeben.

Wo bekomm ich das Formular her?

  1. Google.de Suchbegriff “Meldebestätigung + ” - alle grossen Gemeinden haben mittlerweile dieses als PDF auf Ihrer Seite

  2. Link von immobilienscout24: http://www.immobilienscout24.de/content/dam/is24/baufinanzierung/dokumente/meldebestaetigung.pdf

  3. Oder formlos selbst erstellt mit folgenden Infos: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie
    Namen der nach § 17 Absatz 1 und 2 meldepflichtigen Personen.

Was oft übersehen wird:

Gilt für ein- und Auszug. Vermieter kann Meldung elektronisch machen

Nicht vergessen:

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