Der Autofahrer der mit seinem Auto aus einer Tiefgarage fährt muss besonders aufpassen. Denn kommt es beim Einbiegen in die Straße oder in den öffentlichen Parkplatz zu einem Unfall, trifft oft den Fahrer die Hauptschuld, der aus der Tiefgarage kommt. Dies geht aus einem Urteil des Landesgerichts Regensburg hervor.
In dem verhandeltem Fall ging es um einen BMW-Fahrer der aus der Tiefgarage auf einen davor befindlichen Parkplatz gefahren ist. Dabei stieß er mit einem anderen Pkw zusammen, dessen Fahrer in diesem Augenblick mit nachweislich überhöhter Geschwindigkeit die Tiefgaragenausfahrt passierte. Weil man sich bei der Schuldfrage nicht einigen konnte klagte der BMW-Fahrer. Gekommen ist es aber anders, das Landgericht gab auch dem Kläger Schuld. Der Grund dafür war, wer aus einer Tiefgarage ausfährt, hat sich grundsätzlich so zu verhalten, wie jemand, der sich aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr einreiht. Laut den ARAG-Experten muss er also besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein (LG Regensburg, Az. 2 S 244/09).
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