Meinung darf nicht alles

Erstellt am 22. Januar 2014 von Stefanliebich
Azize Tank hat vor Gericht Erfolg.

Azize Tank hat sich durchgesetzt. Im Bundestagswahlkampf bekam die Berlinerin mit türkischen Wurzeln einen Brief aus der NPD, in dem sie mit drastischen Worten in persönlicher Ansprache aufgefordert wurde „auszuwandern“. Auch andere Berliner Kandidatinnen und Kandidaten haben einen solchen Brief bekommen. Doch Azize, mittlerweile Abgeordnete für die LINKE im Bundestag und zuvor über 20 Jahre Migrationsbeauftragte von Charlottenburg Wilmersdorf, fühlte sich von dem Schreiben direkt angegriffen und rassistisch diskriminiert und wehrte sich. Nachdem jedoch nach ihrer Anzeige die Berliner Staatsanwaltschaft das Versenden von Drohbriefen durch die NPD als von der Meinungsfreiheit gedeckt sah und das Verfahren kurzerhand einstellte, setzte sich Azize mit einer Einstweiligen Verfügung in einem Zivilverfahren gegen den Autor des Briefes auf weiter Strecke durch. Dessen Widerspruch hat gestern das Berliner Landgericht eine Abfuhr erteilt, es befand, dass solche Post als eine persönliche Bedrohung anzusehen ist. »Man darf in diesem Land die dümmsten Sachen vertreten«, meinte der Richter. Vieles sei hierzulande durch die Meinungsfreiheit gedeckt, doch Briefe direkt an Personen zu schicken und sie zu bedrohen, gehe gar nicht."