Wer aktuelle Petitionen verfolgen, diskutieren und im Zustimmungsfall auch seine Stimme dazu abgeben möchte, findet auf epetitionen.bundestag.de ein Forum, wo sich ein paar Dutzend Anträge stapeln. Hier ist auch der geeignete Ort, an dem man e i g e n e Petitionen einbringen kann, sei es zu einem Bürgerbegehren, einer Bürgerinitiative oder einfach um Stimmen zu sammeln.
Das Portal des Petitionsausschusses ist sozusagen der direkte Weg, um Anliegen, Bitten und Beschwerden an das Bundesparlament zu übermitteln. Wichtig ist nicht die magische Zahl von 50.000 Stimmen, die erforderlich ist, ein Gestz zu ändern, sondern der Sachverhalt der Petition. Bestimmt der Petitionsausschuss, dass der dargelegte Sachverhalt richtig und wichtig zur Behandlung durch das Parlament ist, wird das in die Wege geleitet. Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung tatsächlich von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt werden, gelangen laut Satzung und Gesetz zu einer öffentlichen Erörterung des Ausschusses mit dem Petenten, es sei denn, dass der Ausschuss nach Prüfung der Sachlage mit einer 2/3-Mehrheit dagegen stimmt. Der Bundespetitionsausschuss setzt sich aus 56 Mitgliedern, die nach dem Mehrheitsverhältnis im Bundestag mit allen gewählten Parteien quantitativ vertreten sind, die CDU/CSU mit 24 Vertretern, die SPD mit 12, die FDP mit 8, die Grünen und die Linken mit je 6.
Jedes unserer Bundesländer hat einen Petitionsausschuss, das Europäische Parlament hat einen und (fast) jedes EU-Mitgliedsland bietet die Möglichkeit, auch dessen politisches Geschehen, wenn auch in geringem Rahmen, mitzugestalten. Umgekehrt bieten auch wir dem Ausland die Möglichkeit, zur Erörterung aufzurufen. In Rheinland-Pfalz siehe h i e r.
Nordrhein-Westfallen (2.873), Bayern, Berlin und Baden-Württemberg liegen in absteigender Reihenfolge an der Spitze der eingereichten Petitionen, Hamburg, Saarland und Bremen (105) sind die absoluten Schlusslichter. Ebenfalls am Ende der Skala, aber noch vor den Schlusslichtern, liegen Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (414). 2010 wurden insgesamt über 2000 Petitionen weniger eingebracht als im Vorjahr.
Das Portal des Petitionsausschusses ist sozusagen der direkte Weg, um Anliegen, Bitten und Beschwerden an das Bundesparlament zu übermitteln. Wichtig ist nicht die magische Zahl von 50.000 Stimmen, die erforderlich ist, ein Gestz zu ändern, sondern der Sachverhalt der Petition. Bestimmt der Petitionsausschuss, dass der dargelegte Sachverhalt richtig und wichtig zur Behandlung durch das Parlament ist, wird das in die Wege geleitet. Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung tatsächlich von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt werden, gelangen laut Satzung und Gesetz zu einer öffentlichen Erörterung des Ausschusses mit dem Petenten, es sei denn, dass der Ausschuss nach Prüfung der Sachlage mit einer 2/3-Mehrheit dagegen stimmt. Der Bundespetitionsausschuss setzt sich aus 56 Mitgliedern, die nach dem Mehrheitsverhältnis im Bundestag mit allen gewählten Parteien quantitativ vertreten sind, die CDU/CSU mit 24 Vertretern, die SPD mit 12, die FDP mit 8, die Grünen und die Linken mit je 6.
Jedes unserer Bundesländer hat einen Petitionsausschuss, das Europäische Parlament hat einen und (fast) jedes EU-Mitgliedsland bietet die Möglichkeit, auch dessen politisches Geschehen, wenn auch in geringem Rahmen, mitzugestalten. Umgekehrt bieten auch wir dem Ausland die Möglichkeit, zur Erörterung aufzurufen. In Rheinland-Pfalz siehe h i e r.
Nordrhein-Westfallen (2.873), Bayern, Berlin und Baden-Württemberg liegen in absteigender Reihenfolge an der Spitze der eingereichten Petitionen, Hamburg, Saarland und Bremen (105) sind die absoluten Schlusslichter. Ebenfalls am Ende der Skala, aber noch vor den Schlusslichtern, liegen Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (414). 2010 wurden insgesamt über 2000 Petitionen weniger eingebracht als im Vorjahr.