Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Wie bei allen deutschen Gesetzen gibt es beim Artikel 109 Abs. 3 natürlich auch ein Hintertürchen im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, wird die „Schuldenbremse“ außer Kraft gesetzt.
Unser Innenminister hatte anscheinend gar nicht begriffen, dass uns der pure Zufall einen „Sechser im Lotto“ beschert hatte und alles was an Bundespolizisten aufzutreiben war, an die deutschen Grenzen geschickt, um die Ausländer aufzuhalten, weil das ja eigentlich gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes und auch nach dem „Schengen Abkommen“ vorgeschrieben war, also ehrlich, wenn ich damals nicht so viel Mitleid mit den Flüchtlingen gehabt und den Thomas de Maiziere telefonisch den Befehl gegeben hätte, dass er die ganzen Flüchtlinge ohne Personenkontrolle einreisen lassen sollte, hätte der dafür gesorgt, dass die in Artikel 109 Abs. 3 GG vorgesehene Ausnahmesituation in Sachen „Schuldenbremse“ niemals eingetreten wäre und das wäre ja nicht nur ein Billionenschaden für die Asylindustrie gewesen, wir hätten dann ja auch ab dem 01.01.2016 jeden Cent drei mal umdrehen müssen, was so gar nicht meine Sache ist. Mein damaliger Entschluss, alle Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zu lassen wirkt sich auch heute noch zum Wohle des Volkes aus, ab dem 01.01.2020 hätten die Bundesländer ihre Haushalte ohne jegliche Verschuldung führen müssen, was bei so vielen Flüchtlingen ja gar nicht möglich ist und es werden ja noch Millionen kommen.