Gerhard Ittner Augsburg 2005 – Foto: Jurij Below
von Gerhard Ittner
Am 11. April 2012 wurde ich in Montemor-o-Novo im Alentejo in Portugal aufgrund eines von der BRD erlassenen Europäischen Haftbefehls verhaftet. Dieser Haft- befehl bezieht sich ausschließlich auf reine „Meinungsdelikte“; meine persönlichen Meinungsäußerungen zu Fragen der Politik und Geschichte. Dieser Haftbefehl ist mithin ein Verbrechen gegen die Menschenrechte, deren Artikel 19 allen Menschen – auch Deutschen – das volle, unbeschränkte Recht auf Meinungsfreiheit garantiert.
Es gibt kein Menschenrecht auf Mord, Raub, Vergewaltigung, Totschlag – aber es gibt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, deshalb ist ein Europäischer Haftbefehl zur eben per se menschenrechtswidrigen Meinungsverfolgung in einem ganz anderen Licht zu betrachten als andere Haftbefehle. Man kann nicht dem wegen seiner Meinungsäußerungen in China verfolgten Liu Xiaobo den Friedensnobelpreis verleihen, aber ein Regime mitten im angeblich demokratischen Europa bei der Meinungsverfolgung seiner Dissidenten und Bürgerrechtlern unterstützen.
Das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit ist in uninterpretierbarer Eindeutigkeit als unteilbar und unbeschränkt festgelegt; es verbietet jedewede strafrechtliche Einteilung in „richtige“ und „falsche“, „erlaubte“ und „verbotene“ Meinungen. Ansonsten wäre eine Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch völlig sinnlos, wenn dann doch jedes Regime seine eigene „guten Gründe“ geltend machte, weshalb es diese und jene Meinungsäußerung „zu Recht“ verfolgt. Wenn die BRD also den Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit Gerhard Ittner nur wegen dessen persönlicher Meinungsäußerungen nach deren Ansicht „zu Recht“ verfolgt, dann kann man es in China schwerlich zum Vorwurf machen, wenn dieses Liu Xiaobo seiner Ansicht nach „zu Recht“ wegen dessen Meinungsäußerungen verfolgt. Zumal sich China ganz im Gegensatz zur BRD nicht ständig mit geradezu widerlicher und vor allem höchst verdächtiger Aufdringlichkeit als Muster-Demokratie aufspielt.
Seit Juli 2011 gibt es – das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit nochmals bekräftigend – einen klipp und klaren Beschluss des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen;dieses stellte bei seiner 102. Tagung in Genf fest:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen von historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die (Menschenrechts-)Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Abs. 49 CCPR/C/GC34)
Auch hierdurch wird die immer noch mehr ausufernde Praxis der Meinungsverfolgung in der untergehenden BRD (ausufernde Meinungsverfolgung und Zensur ist immer untrügliches Merkmal von Regimes vor dem Zusammenbruch) deutlich als Verbechen gegen die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen erwiesen. Die BRD steht damit um keinen Deut besser da als China, im Gegenteil: in China sind die Strafen für missliebige Meinungsäußerungen Teil einer insgesamt strengen Rechtsordnung, wohingegen die extrem hohen Strafen für Meinungsdelikte in der BRD eine Sonderstellung einnehmen, nach einem (antirechtsstaatlichen) Sondergesetz, gegenüber mildesten Strafen selbst für schwerste Gewaltdelikte, oder gar Straffreiheit, wenn diese Gewaltdelikte von „Migranten“ an Deutschen begangen werden.
Grafik: illustrationparticiao.blogspot.com
Über 12 Jahre Gefängnis nur für persönliche Meinungsäußerungen für den unterdessen 76jährigen Horst Mahler; ich wurde nur wegen meiner persönlichen Meinungsäußerungen 7 Jahre mit internationalem Haftbefehl gejagt wie ein Schwerverbrecher, um mich als Dissidenten für 3 1/2 Jahre ins Gefängnis zu bringen – aber Straffreiheit für „Migranten“, wenn diese einen deutschen Familienvater ohne jeden Grund für den Rest seines Lebens zum Krüppel schlagen; Straffreiheit für „Migranten“, wenn diese einen Deutschen wegen 20 Cent ermorden! Und das nennt sich dann „Demokratie“ und „Rechtsstaat“, dem Wohl und Gedeihen des Deutschen Volkes verpflichtet… Jetzt aber besteht durch das Auslieferungsbegehren der BRD zum Zwecke der reinen Meinungsverfolgung für mich die Gelegenheit, dieses abscheuliche Verbrechen der Meinungsverfolgung in der BRD auf einer europäischen und internationalen Rechtsebene behandeln zu lassen. Unter Berufung auf Liu Xiaobo, unter Berufung auf den Artikel 19 der Menschenrechteerklärung, unter Berufung auf den Beschluss des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen. Wenn die BRD auch den Rechtsstaat, die Demokratie, die Menschenrechte und jenen jüngsten glasklaren Beschluss der Vereinten Nationen mit Füßen tritt – auf internationaler Rechtsebene sieht das anders aus!
Somit stehe ich jetzt als Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit im Kampf für die Meinungsfreiheit für das ganze Deutsche Volk. Und das ist doch wahrhaftig nichts schlechtes, wenn man sich für ein Freiheitsrecht einsetzt! Selbstverständlich ein Freiheitsrecht für alle Menschen. Im Gegensatz zur Diktatur in der BRD haben wir keine Angst, unsere Behauptungen der Kritik in einer freien Diskussion zu stellen, weil wir im Gegensatz zur BRD wissen, dass das, was wir vertreten, der Meinungsfreiheit standhält und auch in einer unzensierten Diskussion bestehen kann. Die Wahrhaftigkeit braucht keine Zensur und keinen §130!
Demokratie und Meinungsverfolgung schließen sich gegenseitig kategorisch aus. Und ein wirklicher Rechtsstaat verabscheut anti-rechtsstaatliche Sondergesetze, wie der §130 ein ganz besonders zynisches, und deshalb höchst verdächtiges ist!
Grafik: wan-press.org
Höchst verdächtig deshalb, weil der §130 eine dem Deutschen Volk mit brutaler Staatsgewalt von oben zwangsglaubensverordnete, behauptete „Offenkundigkeit“ vor der kritischen Meinungsfreiheit schützt, und davon, dass sich diese per Sondergesetz behauptete „Offenkundigkeit“ in einer offenen Diskussion unbequemen Fragen stellen muss.
„Ja, aber dann muss doch etwas faul sein mit dieser unter Strafandrohung zwangsglaubensverordneten „Offenkundigkeit“, wenn diese keine Meinungsfreiheit aushält“, so fragen sich heute immer mehr Menschen – und die Zahl dieser Menschen wächst beständig im Zeitalter des Internet! Vor allem fragen sich die Menschen das mit vollem Recht, denn was keine Meinungsfreiheit auszuhalten bereit ist, das kann doch auch keine Glaubwürdigkeit für sich beanspruchen. So, wie die Inquisition Menschen auf den Scheiterhaufen brachte unter dem Vorwurf der „Gotteslästerung“, so sperrt das heutige Regime Menschen als Dissidenten ins Gefängnis mit dem Vorwurf des „Verstoßes gegen die Menschenwürde“. Was größtmöglicher Unsinn ist und talmudische Rabulistik, denn die Meinungsfreiheit selber ist ja ein ganz wesentlicher und untrennbarer Teil der Menschenwürde!
Und wer wird nun mehr in seiner Menschenwürde verletzt: derjenige, der sich durch die persönlichen Ansichten eines anderen subjektiv beleidigt fühlt, oder derjenige, dem man ganz objektiv das Recht auf Meinungsfreiheit nimmt – ein Menschenrecht – und den man für das Äußern seiner Meinung vielleicht gar ins Gefängnis sperrt?
Wer nicht als Einsiedler, sondern in menschlicher Gesellschaft leben will, der muss sich eben damit abfinden, dass es unter 7 Milliarden Menschen auf der Welt und den 80 Millionen in der BRD auch Menschen gibt, die Ansichten vertreten, welche ihm nicht passen. Aber es geht nicht an, dass einer kleinen, offensichtlich über dem allgemeinen Recht stehenden Minderheit zuliebe ein ganzes Volk und große Teile der Menschheit in ihrer Menschenwürde verletzt werden, indem man ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit nimmt!
Und warum gilt diese besondere Form der „Menschenwürde“, der die Menschenwürde des Rechts auf Meinungsfreiheit ganzer Völker geopfert wird, denn nur für diese winzige, aber höchst einflussreiche Minderheit, welche die Medien und die politischen Herrscher beherrscht? Sind denn nur die Angehörigen dieser Minderheit richtige Menschen und alle anderen Völker nur Vieh, allein dazu da, dieser Minderheit als Sklaven Opfer zu dienen und ihr ihre Reichtümer zum Opfer zu bringen?
Grafik: nazarethblog.de
Die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie der Deutschen Volkes in der BRD und in Österreich wurden den Interessen dieser Minderheit schon zum Opfer gebracht, besiegelt durch Sondergesetze – die also rassistische Sondergesetze sind, da sie die vermeintliche Menschenwürde des subjektiven Beleidigtseins einer winzigen, einflußmächtigen Minderheit höher einstufen als die tatsächliche, objektive Menschenwürde des Deutschen Volkes im Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Warum gilt diese besondere „Menschenwürde“ der rechtlich somit als „Herrenrasse“ privilegierten Minderheit nicht auch für die Opfer, die Überlebenden und deren Nachkommen des Bombenholocaust und des Vertreibungsvölkermordes? Warum gibt es nicht auch die Straftatbestände der Bombenholocaustleugnung? Zählen deutsche Opfer etwa nicht? Sind wir Deutschen also wirklich nur Vieh und nur die Angehörigen jener kleinen, einflussreichen Minderheit sind richtige Menschen, dass diese durch ein Sondergesetz Sonderrecht genießen? Ein Sondergesetz, das dem ganzen Deutschen Volk das Recht auf Meinungsfreiheit nimmt! Warum wird dem Deutschen Volk, dem Sonderrecht der kleinen Minderheit zuliebe, dieses höchste Freiheitsrecht der Demokratie, und damit die Demokratie selber genommen? Wäre es bei diesen Zuständen nicht verständlich, wenn im Deutschen Volk zunehmend der Eindruck entsteht, dass der Einfluss dieser Minderheit zur Bedrohung, zur Gefahr auch noch für die letzten Reste seines Demokratie und seiner Freiheitsrechte wird? Wieso verrät das „Bundesverfassungsgericht“ seine heiligste Pflicht, die demokratischen Freiheitsrechte des Deutschen Volkes zu schützen, und opfert es diese stattdessen dem Sonderrecht und den Sonderinteressen jener kleinen Minderheit? Wem dienen die „Verfassungsrichter“, wem dient die BRD nun wirklich – dem Deutschen Volke oder einer kleinen Minderheit?
Eines steht ganz außer Frage: man kann dem Deutschen Volk nicht dienen, indem man ihm die Meinungsfreiheit und damit den wertvollsten Teil seiner Menschenwürde nimmt!
Man kann ihm nicht dienen, indem man seine Opfer rechtlich als minderwertig betrachtet, den Opferdarstellungen einer Minderheit aber durch Sonderrecht eine Sonderstellung beimisst, die höher gilt als Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie für 80 Millionen Menschen. Deshalb frage ich nochmal, und frage ganz besonders die doch angeblich dem Deutschen Volk verpflichteten Politiker und die „Verfassungsrichter“: Wieso gibt es nicht auch die Straftatbestände der Bombenholocaustleugnung und der Vertreibungsvölkermordleugnung? Zumal das Unrecht eines Völkermordgeschehens bis heute weitergeht, mit der fortdauernden Besetzung eines Drittels des deutschen Staatsgebietes? Wieso ist es keine Verhöhnung und keine Verunglimpfung der Opfer, wenn die Täternationen des größten und grausamsten Vertreibungsvölkermordes der Weltgeschichte unter demonstrativer Aufrechterhaltung jener Gesetze der EU beitreten konnten, welche Mord, Vergewaltigung, Verstümmelung, Folter, Beraubung, Plünderung und Vertreibung von über 15 Millionen Deutschen als rechtens verherrlichen? Eine EU, die weitestgehend durch die Arbeit und mit dem Geld des deutschen Opfervolkes finanziert wird. Die Opfer müssen also auch noch für die Täter arbeiten und zahlen – aber ein Gesetz gegen die Leugnung des Vertreibungsvölkermordes gibt es nicht!
Und wieso dürfen deutsche Opfer nicht nur völlig straflos verhöhnt, verunglimpft und verharmlost werden, sondern darf sogar öffentlich und völlig straflos die Wiederholung des Massenmordes an Deutschen gefordert werden, mit Spruchbändern und Sprechchören: „Bomber Harris, do it again!“? Wenn das alles also straflos möglich ist, dann kann doch was nicht stimmen, wenn Deutsche für lange Jahre ins Gefängnis wandern (Horst Mahler für 12, ich für über 3 1/2), wenn sie sachlich begründete, persönliche Zweifel äußern, ob das denn wirklich alles so gewesen sein kann, was eine naturgemäß sehr parteiische Minderheit über ein Geschehen vor 70 Jahren behauptet.
In einer Demokratie muss es möglich sein, etwas anzuzweifeln oder gegebenenfalls nicht zu glauben, was andere erzählen. Eine Demokratie muss Meinungsfreiheit aushalten! Eine Demokratie muss Andersdenkende aushalten! Sonst ist sie keine Demokratie! Vor allem aber können Behauptungen und „Offenkundigkeiten“, die keine Meinungsfreiheit und keine Zweifel aushalten, dann eben auch keine Glaubwürdigkeit für sich in Anspruch nehmen. Das ist so und wird so bleiben, solange es zum selbständigen Denken fähige Menschen gibt, die es sich nicht nehmen lassen, die Dinge kritisch zu hinterfragen, und die sich mit Bürgermut vor Tyrannenthronen nicht scheuen, etwas als unglaubwürdig zu bezeichnen, wenn sie es für unglaubwürdig halten.
Ich bin ein solcher Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit für mein Volk und werde meinem von Tyrannen unterdrückten Volk sein Recht auf Meinungsfreiheit erkämpfen, egal wie lange ich kämpfen muss, egal wie lange man mich dafür ins Gefängnis sperrt.
Ich heiße Gerhard Ittner und beuge mich nicht der Tyrannei jener Minderheit und der Niedertracht ihrer Büttel! Nicht in meinem Land, dem Land der Deutschen, das, frei von der Fremdherrschaft, wieder ganz diesem Volk allein gehören soll – ein Deutsches Reich des Deutschen Volkes!
Da mögen die Vasallen der Fremdherrschaft, die Feinde des Deutschen Volkes in dessen Land jetzt sagen: „Wer ist denn dieser Ittner? Das ist doch nur ein kleiner, einzelner Mensch.“ – Die werden sich noch umschauen, was so ein einzelner Mensch auf die Beine stellen kann, wenn ihn ein brennend unbändiger Wille beseelt!