Mehr Rechte für ledige Väter

Von Nicsbloghaus @_nbh

Ich erspare mir meist, meine Kurzzusammenfassungen aus der Externen Presse des hpd hier noch ein­mal breit­zu­tre­ten. Aber in die­sem Falle mache ich mal eine Ausnahme. Denn das Thema inter­es­siert mich (siehe hier und da).

Heute will das Bundeskabinett die lang vor­be­rei­tete und ange­kün­digte Reform des Sorgerechts für Kinder unver­hei­ra­te­ter Väter beschlie­ßen. Danach sol­len die betrof­fe­nen Väter leich­ter das gemein­same Sorgerecht bean­tra­gen dür­fen.

Es bliebe nach der Reform zwar wei­ter­hin so, dass die Mütter nach der Geburt das allei­nige Sorgerecht inne­ha­ben wür­den. Jedoch kön­nen, so der Entwurf der Reform, ledige Väter nun jeder­zeit beim Familiengericht das gemein­same Sorgerecht bean­tra­gen. Wenn die Kindesmutter kei­nen Widerspruch äußert, kann das Gericht in einem ver­ein­fach­ten Verfahren das Sorgerecht für die Väter gewäh­ren. Der Unterscheid zum bis­he­ri­gen Verfahren liegt vor allem darin, dass bis­her eine gemein­same Sorge von der Zustimmung der Mutter abhän­gig ist.

In der taz(1.)  kri­ti­siert Simone Schmollack die Pläne. Sie ist der Meinung, dass – da im ver­ein­fach­ten Verfahren auf die Anhörung der Betroffenen ver­zich­tet wer­den kann – die Gerichte der Partei Recht geben wer­den, die den bes­se­ren Anwalt hat.

Nic

(1.) http://www.taz.de/!96646/