Ich erspare mir meist, meine Kurzzusammenfassungen aus der Externen Presse des hpd hier noch einmal breitzutreten. Aber in diesem Falle mache ich mal eine Ausnahme. Denn das Thema interessiert mich (siehe hier und da).
Es bliebe nach der Reform zwar weiterhin so, dass die Mütter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht innehaben würden. Jedoch können, so der Entwurf der Reform, ledige Väter nun jederzeit beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn die Kindesmutter keinen Widerspruch äußert, kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren das Sorgerecht für die Väter gewähren. Der Unterscheid zum bisherigen Verfahren liegt vor allem darin, dass bisher eine gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig ist.
In der taz(1.) kritisiert Simone Schmollack die Pläne. Sie ist der Meinung, dass – da im vereinfachten Verfahren auf die Anhörung der Betroffenen verzichtet werden kann – die Gerichte der Partei Recht geben werden, die den besseren Anwalt hat.
Nic
(1.) http://www.taz.de/!96646/