Mehr Geld für Minijobber – und die Rentenversicherung?

Seit 1.1.2013 dürfen Minijobber 450 Euro verdienen, sind aber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. In diesem Zusammenhang entstehen Fragen, die ich nachfolgend zu beantworten versuche.

Welche finanzielle Belastung kommt auf Arbeitnehmer zu? Beim derzeitigen Beitragssatz von 18,9 %, von dem der Arbeitgeberanteil 15 Prozent zu tragen hat, bleibt für Minijobber lediglich die Differenz in Höhe von 3,9 Prozent. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro sind das 17,55 Euro.

Es besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ist dies auch später noch möglich? Ein Befreiungsantrag ist jederzeit möglich, allerdings nicht mit rückwirkender Wirkung. Die Befreiung gilt erst nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Antrag – zu stellen vom Arbeitgeber – bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist.

Wie wirken sich eine Beitragspflicht oder Beitragsbefreiung im Detail auf die spätere Rente aus? Auch ein Minijob wird in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Mindestversicherungszeiten für alle Rentenansprüche sowie Rentenzahlungen angerechnet; des weiteren erwirbt man die üblichen Ansprüche auf medizinische oder berufliche Rehabilitation. Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht werden die Beschäftigungszeiten nur anteilig aus dem Arbeitgeberanteil errechnet.

So kann von einer monatlichen Rentenanwartschaft in Höhe von etwa 4,45 Euro ausgegangen werden, sofern ein rentenversicherungspflichtiger Minijob mit einem Monatsentgelt von 450 Euro 2013 ganzjährig ausgeübt wird. Bei einer Befreiung schlagen nur diePauschalbeiträge des Arbeitgebers zu Buche. Damit wird eine Anwartschaft von lediglich rund 3,50 Euro erworben.

Und wie verhält es sich mit der Riester-Rente? Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob berechtigt den Arbeitnehmer zudem, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Bereits die Zahlung eines jährlichen Eigenbeitrags von 60 Euro genügt, um die volle Zulage zu erhalten. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, für Kinder 185 Euro pro Jahr. Sind diese ab 2008 geboren, steigt die Zulage auf 300 Euro jährlich.


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