Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Foto: Wikipedia)
Gestern hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob 220 Euro/Monat für Asylbewerber ausreichen, um ein wenigstens halbwegs auskömmliches Leben zu haben.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Sätze seit 1993 nicht mehr angehoben worden sind; die Lebenshaltungskosten seit dieser Zeit jedoch extrem gestiegen sind, war davon auszugehen, dass das BVG den Gesetzgeber beauftragen wird, die Unterhaltssätze zu überprüfen.
Wie bei der Diskussion um die Höhe des HartzIV-Sätze muss auch im Falle der Unterhaltssätze nachgewiesen werden, wie die Höhe zustandekommt.
Das BVG hat dem Gesetzgeber jedoch keinen Zeitrahmen für ein neues Gesetz vorgegeben.
Nic
[siehe auch hier]