Mehr Geld für Asylbewerber?

Von Nicsbloghaus @_nbh

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Foto: Wikipedia)

Gestern hatte das Bundesverfassungsgericht zu ent­schei­den, ob 220 Euro/Monat für Asylbewerber aus­rei­chen, um ein wenigs­tens halb­wegs aus­kömm­li­ches Leben zu haben.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Sätze seit 1993 nicht mehr ange­ho­ben wor­den sind; die Lebenshaltungskosten seit die­ser Zeit jedoch extrem gestie­gen sind, war davon aus­zu­ge­hen, dass das BVG den Gesetzgeber beauf­tra­gen wird, die Unterhaltssätze zu über­prü­fen.

Wie bei der Diskussion um die Höhe des HartzIV-Sätze muss auch im Falle der Unterhaltssätze nach­ge­wie­sen wer­den, wie die Höhe zustan­de­kommt.
Das BVG hat dem Gesetzgeber jedoch kei­nen Zeitrahmen für ein neues Gesetz vor­ge­ge­ben.

Nic 

[siehe auch hier]