"Mehr Demokratie wagen!" – Oder: Der Klobrillen-Blick

Eine Kolumne von Norbert Dahms

Vor 30 Jahren legte der Nationalpark Jasmund den Grundstein, um die wunderbare Natur Rügens vor einem touristischen Ausverkauf zu schützen. Schließlich hatten damals nicht nur die Rüganer erkannt, wie wichtig es ist, diesen Schatz für uns und unsere Nachfahren zu erhalten. Naturschützer, Politiker, Einwohner - alle waren sich einig: Wir müssen die Natur an solch empfindlichen Stellen bewahren!

Ob nun jede Maßnahme innerhalb des Nationalparks die Zustimmung aller erhielt oder nicht. Das große Ziel war klar. - Zitat: 1. Fortschreibung des Nationalparkplanes vom Mai 1998 im Jahre 2011:

„Die Nationalparke bieten die Möglichkeit, eine nahezu unberührte Natur zu erleben, die in ihrem Eigenleben, im ständigen Kreislauf von Werden und Vergehen nicht gestört ist. Wer die Eigenart und die Schönheit der Natur unmittelbar erleben möchte und Orte der stillen Erholung sucht, ist in den Nationalparken herzlich willkommen."

Die Verantwortlichen versuchen diesem hochgestecktem Ziel gerecht zu werden. Beim Frühjahrempfang 2020 im Nationalparkzentrum sprach der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Till Backhaus von der derzeitigen Prüfung der Planungsunterlagen im Landkreis und dem baldigen Baubeginn einer Schwebebrücke am Königsstuhl im Herbst 2020. Es scheint als wäre die Stadt Sassnitz mit ihrem Latein am Ende und beugte sich den politischen Zwängen, welche seitens der Landesregierung ausgeübt wurden. Aber: Genau das ist der falsche Weg! Den Bürgern von Sassnitz wird dabei eine ganz besondere Verantwortung zuteil. Zum Einen weil sie in direkter Nachbarschaft mit ihrem geliebten Nationalpark leben. Zum Anderen weil die Stadt Sassnitz für diesen Bereich die Planungshoheit innehat. Außerdem besitzt sie Grundstücke im Nationalpark bzw. pachtet diese in Erbbaupacht vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Gemeint sind die Grundstücke des Königsstuhls und des Nationalparkzentrums, welche als Schutzzone III (Erholungszone) ausgewiesen sind.

Auf diesen Grundstücken ein Bauwerk in der Größenordnung der Schwebeplattform errichten zu wollen, um noch mehr Publikum auf diesen Punkt zu lenken, widerspricht dem eigentlichen Ziel und den Grundsätzen eines Nationalparks. Denn wie heißt es so schön?

„Der Königsstuhl gehört zu den berühmtesten Ausflugsorten Deutschlands und wird als Markenzeichen für die landschaftliche Schönheit und Einmaligkeit MecklenburgVorpommerns genutzt."

Und weiter heißt es in der Nationalparkverordnung § 3 Abs. 2:

„In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der angrenzenden Gebiete dienen. Gleichzeitig ist im Nationalpark dafür Sorge zu tragen, dass der Besucherverkehr dem Schutzzweck, insbesondere dem Ruhecharakter, nicht entgegenwirkt."

In der Kommunalverfassung M-V ist der Bürgerentscheid, welcher die Entscheidung über ein wichtiges Projekt wieder direkt in die Hände der Bürger legt, glücklicherweise festgeschrieben. Die Hürden sind bekanntlich sehr hoch. In unserem Falle wurde die Möglichkeit des Bürgerentscheides jedoch durch die Obere Rechtsaufsicht des Landes MV ausgehebelt, indem sie der Ansicht der Anwälte des Nationalparkzentrums (mehrheitlich durch die private Stiftung World Wide Fund For Nature - WWF - geführt) gefolgt ist und den Bürgerentscheid als rechtswidrig erklärt hat. Die Anweisung kam direkt aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, deren Rechtsabteilung selbiger Auffassung war. Jedem Leser wird auch bekannt sein, wer der langjährige Minister für Landwirtschaft und Umwelt in MV ist und unter wessen Ressort die Nationalparke fallen.

Während in den Jahren 2018/2019 das Projekt Königsweg im Investitionsplan der Stadt Sassnitz festgeschrieben und die Eigenmittel von ca. 95.000 EUR im Haushalt eingestellt waren, sind diese in den Haushaltplänen und Investitionsplänen 2020/2021 nicht mehr existent. Angeblich müsse es nicht in den Büchern der Stadt geführt werden, da das Nationalparkzentrum mit den Fördermitteln des Landes alle Kosten tragen. Ein sogenanntes "Nullsummenspiel". Dieser Aussage der Stadt Sassnitz steht entgegen, das die "Revitalisierung" der Ausstellung des Nationalparkzentrums ebenfalls in den Investitionsplan 2020/2021 enthalten ist, obwohl der Sassnitzer Haushalt davon nicht berührt wird.

Ein 7 Mio. EUR Projekt ist einfach aus den Unterlagen und Planungen verschwunden? Mitnichten. Eine Nachfrage ergab, daß die Stadt Sassnitz für das Projekt Königsweg die Bauträgerschaft hat. Die Beschlüsse und Verträge zu diesem Thema wurden trotz mehrfacher Nachfrage - u.a. an den Bürgermeister in der Stadtvertretung - bisher nicht zugänglich gemacht. Somit geht das Suchen danach "im Dunkeln" weiter...

Jeder Sassnitzer Bürger hat das Recht und in diesem Fall - der geplanten Schwebeplattform über den Königsstuhl - geradezu die Pflicht seine Stimme zu erheben. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Schwebeplattform können mittels eines Bürgerentscheides zu einer wahren gelebten Basisdemokratie beitragen. Denn - Zitat:

„Schutzzone III (Erholungszone): In Bereichen, in denen durch den Erholungsverkehr Be- und Überlastungen auftreten, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese abzustellen."

Wagen wir einfach mehr Demokratie!

Das Volk ist der Souverän im Staate. Somit auch der Bürger in der Stadt.


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