Mehr Demokratie e.V. weist auf die jüngsten Beschlüsse der vorläufigen Anwendung von CETA hin

Auf dem G20-Gipfel haben EU-Kommissionspräsident Juncker und der kanadische Premier Trudeau beschlossen: CETA soll ab dem 21. September vorläufig angewendet werden. Das macht einmal mehr klar: Von alleine lenken die EU-Spitzen nicht ein, da kann der Widerstand gegen JEFTA, CETA und Co noch so groß sein. Rund 20 neue Handelsabkommen sind in Vorbereitung! Aber das müssen wir als Bürger/innen nicht einfach hinnehmen. Wir setzen dem Demokratieabbau etwas entgegen. Zum Beispiel durch unser neues Rechtsgutachten, das der renommierte Staatsrechtler Professor Martin Nettesheim für Mehr Demokratie, foodwatch und Campact erstellt hat. Ergebnis: Der Bundesrat kann CETA stoppen.    
Prof. Nettesheim stellt klar: Der Bundesrat muss CETA (und anderen so weitreichenden Abkommen) genauso zustimmen wie der Bundestag. Es genügt eben nicht, wenn die Länderkammer ein Einspruchsrecht hat, so wie es die Bundesregierung sich vorstellt. 

So könnte CETA ins Schleudern kommen: Im Bundesrat entscheidet nicht die Regierungskoalition, sondern die Länder. Sie haben je nach Größe unterschiedliches Stimmgewicht. Zum Beispiel hat Bayern sechs Stimmen und das Saarland nur drei. Insgesamt sind es 69. Für die Mehrheit braucht es 35 JA-Stimmen. In 10 zehn Ländern regieren die Grünen mit. In Thüringen, Brandenburg und Berlin regiert die Linke mit. Grüne und Linke lehnen CETA ab. Wenn eine Regierungspartei einen Vorschlag ablehnt, ist es üblich, dass das Land sich bei der Abstimmung im Bundesrat mindestens enthält. Das genügt. Denn dann kommen die notwendigen Ja-Stimmen nicht zusammen. Dann könnte es heißen: Ende und aus für CETA.

Hier finden Sie das Gutachten und alle Hintergründe

Nun kommt es darauf an, vor allem die Grünen dazu zu bringen, dass sie zu ihrem Wort stehen. Die CETA-Ablehnung der Linken steht deutlich fester. Wir von Mehr Demokratie bleiben dran: Gerade haben wir in Schleswig-Holstein die Jamaika-Koalition mit unserer Volksinitiative dazu bewegt, sich bei der Abstimmung im Bundesrat zu enthalten. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu CETA ist noch nicht gefallen. Unser neues Rechtsgutachten liefert viele Hinweise darauf, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.

CETA und TTIP sind nur die Spitze des Eisbergs. JETFA, das Abkommen zwischen der EU und Japan, wurde wieder genauso intransparent verhandelt und birgt die gleichen Gefahren: eine konzernfreundliche Paralleljustiz, Abbau des Vorsorgeprinzips, von Umwelt- und Sozialstandards. Weitere Abkommen werden folgen.

All das ohne Rückbindung an die Parlamente und komplett an den Bürgern vorbei. Unter dem Deckmantel eines „erleichterten Außenhandels“ greifen diese Handelsabkommen neuen Typs tief in unseren Alltag und in unser demokratisches Gefüge ein. Die EU dehnt ihre Kompetenzen heimlich immer weiter aus. Die Demokratie fällt dabei im Dienste der Konzerninteressen hinten runter. Wahlen und Volksabstimmungen dürfen nicht zu wirkungslosen Instrumenten werden, im Gegenteil – der Bürgereinfluss muss gestärkt werden!    


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