Medientreffpunkt: Rundfunkbegriff mehr vom Internet aus denken

Im April 2013 stieß Angela Merkel eine Grundsatzdebatte über den Rundfunkbegriff an, als sie über den Google-Dienst Hangout den Dialog mit den Bürgern suchte. Die einen lobten die moderne Form der Öffentlichkeitsarbeit, andere sahen darin eine Art des Staatsrundfunks. Die Diskussion ist zuletzt wieder leiser geworden. Unstrittig aber ist weiterhin, dass die bestehenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr ausreichen. Die föderalistische Struktur arbeite dank gemeinsamer Geschäftsstelle effektiv, so Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt ((bre(ma), beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland. Verbesserungsmöglichkeiten sieht sie in einer Vereinheitlichung der Telemedienaufsicht. Dass wiederum die Netzpolitik in der Verantwortung des Bundes liegt, sieht Holstein unproblematisch: „Intensiv sprechen hilft bei der Kommunikation.“

Sie kritisierte, dass Medienpolitik im Allgemeinen im Vergleich zu anderen Themen politisch nicht so hoch angesiedelt sei. Gerade aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit sei das Thema jedoch emotional wie gesellschaftlich relevant. Dies bestätigte auch Prof. Dr. Volker Grassmuck, Projektleiter Grundversorgung 2.0 am Zentrum Digitale Kulturen der Leuphana Universität Lüneburg: Gerade die Petition gegen Markus Lanz habe gezeigt, dass sich die Nutzer zum Programm verhalten wollen. Grundsätzlich plädierte er dafür, den Rundfunkbegriff mehr vom Internet aus zu denken. Entscheidend dafür sei nicht nur die Grundversorgung im Internet, sondern vor allem auch die grundsätzliche Versorgung mit Internet. Er schlug vor, den Rundfunkstaatsvertrag durch einen Medienstaatsvertrag zu ergänzen und dabei auch europäische Regelungen sowie die Regulierung von Google in den Blick zu nehmen.

Für Prof. Thomas Kleist, Intendant des Saarländischen Rundfunks, schließt sich daran die Frage an, wie Informationen im Netz gut zu finden sind. Bodo Ramelow von DIE LINKE erinnerte an den von ihm bereits vor zwei Jahren geäußerten Vorschlag, jedem Beitragszahler ein entsprechendes Passwort als Zugang zur Mediathek bereitzustellen. Einigkeit herrschte auf dem Podium darüber, dass die 7-Tage-Regel, nach der Inhalte eben nach Ablauf dieser Frist aus der Mediathek genommen werden, nicht mehr tragbar sei. Sie sollte bei nächster Gelegenheit aufgelöst werden, so Kleist. Grassmuck ging noch einen Schritt weiter und plädierte für ein öffentlich zugängliches Archiv. www.medientreffpunkt.de


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