Medienanstalten treffen Zulassungs- und Aufsichtsentscheidungen

Von Tobaro

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten hat in ihrer Sitzung in Halle verschiedenen Veranstaltern Zulassungen erteilt. Im Einzelnen sind dies:

www.SPOX.com

Die Perform Media Deutschland GmbH erhält eine Zulassung zur Veranstaltung und bundesweiten Verbreitung von ausgewählten Sportveranstaltungen live im Internet über www.SPOX.com. In dem Sport-Spartenprogramm sollen u.a. regelmäßig Spiele der nordamerikanischen Basketball Profiliga (NBA) live übertragen werden. Ergänzend zu dem Web-TV-Angebot werden Online‐Artikel mit Porträts der Spieler, Trainer und Mannschaften als auch Hintergrundinformationen im Anschluss an die Live Übertragungen angeboten. Die Lizenz hat eine Laufzeit von acht Jahren.
„TIMM‐TV“
Die DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH erhält zur Veranstaltung des Internetfernsehprogramms „TIMM‐TV“ als Spartenprogramm – vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK – eine unbefristete Zulassung. Das Programm „TIMM‐TV“ richtet sich weiterhin an die Zielgruppe homosexueller Männer und bietet u.a. Eigenproduktionen aus dem Umfeld des schwul-lesbischen Filmpreises Teddy Award. Ferner sollen die Talksendung „TIMMOUSINE – Das Talktaxi“, das Musikmagazin „Yagaloo“, das Messe TV Magazin „messelive.tv“ neben einem Datingformat, einem Reisemagazin und verschiedenen Dokumentationen bei TIMM-TV zu sehen sein.

„E! Entertainment“
Auch die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH erhält – vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK – eine unbefristete Zulassung zur Veranstaltung und bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „E! Entertainment“. Es handelt sich um ein täglich 24-stündiges unterhaltungsorientiertes Pay-TV-Fernsehspartenprogramm mit Reportagen, Reality‐Shows mit Prominenten, Prominews, Live-Berichte von Red Carpet Events und Talkshows. „E! Entertainment“ ist deutschsprachig (wahlweise untertitelt oder synchronisiert).

Programmbeanstandungen:

„Sophia TV“
Die ZAK hat eine Beanstandung gegen die „Radio Santec GmbH“ ausgesprochen. Mit der Ausstrahlung der Episode „Das Leben im Wald und der Krieg gegen die Tiere“ in der Sendung „Brennpunkt Erde“ am 6. Februar im Programm von Sophia TV hat die Veranstalterin gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben. Sie müssen außerdem unabhängig und sachlich sein. In der beanstandeten Sendung wurde nach Ansicht der ZAK gegen das Gebot der Sachlichkeit verstoßen. Es wurde durchgehend ein negatives Bild der Jagd gezeichnet, indem Kritikpunkte an der Jagd als Fakten dargelegt wurden, ohne die vorhandenen Gegenpositionen darzustellen. Jäger wurden als Personen dargestellt, die ausschließlich aus Freude am Töten der Jagd nachgehen. Dass zur Ausübung der Jagd auch die Verpflichtung zur Hege gehört und dass zu bestimmten Schonzeiten Tiere nicht gejagt werden dürfen, wurde im Rahmen der Sendung dagegen nicht angesprochen.

“Sport1 GmbH: „Sportquiz“
Die ZAK hat außerdem eine Beanstandung gegen den Veranstalter Sport1 GmbH wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung ausgesprochen. In der Sendung „Sportquiz“ vom 23. Januar 2014 sei es zur Irreführung über die Anzahl der Nutzer/-innen gekommen. Zudem sei der Auswahlmechanismus zu einem sog. „Leitungsspiel” unverständlich und widersprüchlich kommuniziert worden. Einen weiteren Verstoß sieht die ZAK in der Vorspiegelung von Zeitdruck durch die regelwidrige Verwendung eines Countdowns in der Sendung.

„RTL-Nitro“
Eine Beanstandung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) auch gegen den Veranstalter RTL Television GmbH ausgesprochen. Mit der Ausstrahlung eines Programmhinweises auf eine Sendung bei „RTL-Nitro“ innerhalb des Werbeblocks am 28. November 2013 im Programm von RTL sei gegen das Trennungsgebot von Werbung und Programm verstoßen worden.

Regionalfenster bei RTL und SAT.1: 2014 weitere Steigerung in der Politikberichterstattung

Die Regionalfenster in den Programmen von RTL und SAT.1 haben auch im laufenden Jahr deutlich mehr Beiträge über „ernste“ Themen (z.B. über landespolitische Ereignisse) und weniger über „leichte“ Themen (z.B. „Human Touch“-Beiträge) gesendet. Dies ist ein wichtiges Resultat der Inhaltsanalyse der landesweit ausgestrahlten Regionalfenster auf den Frequenzen von RTL und Sat.1. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute in Halle den entsprechenden Jahresbericht des Instituts für Medienforschung Göttingen und Köln (IM.GÖ) unter Leitung von Prof. Dr. Helmut Volpers diskutiert. Die ZAK begrüßte, dass die Anforderung der Fernsehfensterrichtlinie an die Regionalfenster, redaktionell gestaltete Inhalte mit Regionalbezug im Umfang von 20 Minuten in jeder Sendung auszustrahlen, in allen landesweiten Regionalfenstern mehr als erfüllt wurde. Auch die weitere Anforderung, im Durchschnitt einer Woche mindestens 10 Minuten pro Sendung mit Beiträgen zu produzieren, die Regional-, Ereignisbezug und Aktualität in Kombination aufweisen, wurde von allen Regionalfenstern überschritten. Der Umfang der Politikberichterstattung ist seit 2005 noch nie so hoch gewesen. Die zentralen Ergebnisse der Studie werden im Programmbericht 2014 der Medienanstalten veröffentlicht, der März/April 2015 erscheinen wird. www.die-medienanstalten.de