Im Fall unserer Mandantschaft ist der Sachverständige des MDK nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass eine fehlerhafte Behandlung stattgefunden hat.
Unsere Mandantschaft hatte sich eine Fibulafraktur zugezogen, die operativ behandelt wurde. Die Ärzte übersahen dabei infolge unzureichender Befunderhebung, dass zudem ein sog. „Volkmann´sches Dreieck“ vorlag, ein keilförmiger Abbruch des hinteren distalen Tibiaendes. Diese Fraktur blieb daher unversorgt und wurde erst nach geraumer Zeit aufgrund anhaltender Beschwerden diagnostiziert. Infolge der zeitverzögerten Diagnostik und Behandlung leidet unsere Mandantschaft noch heute unter erheblichen Beeinträchtigungen.
Im nächsten Schritt werden wir zwecks Versuchs einer außergerichtlichen Regulierung an die gegnerische Haftpflichtversicherung herantreten.