Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.Quelle: Wikipedia
Hier ein Fall der die Praxis beschreibt.
Wie die Politik die Justiz beeinflusst. Eine Dokumentation von Christoph Maria Fröhder und Hans Leyendecker. © Hessischer Rundfunk; 25.09.2002, ARD.
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