Massenüberwachung mit „Stillen SMS“ zur Standortermittlung

Von Klaus Ahrens

Der BGH hat bestätigt, dass Ermittler gegen Straftäter „unter bestimmten Umständen“ auf die sehr umstrittene „Stille SMS“ zurückgreifen dürfen, wenn es sich um einen Verdacht auf Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ handele.

Stille SMS werden an die gewünschten Mobiltelefone gesendet, dort aber nicht angezeigt und bleiben für die Nutzer der Geräte unsichtbar. Die Geräte melden sich aber bei der eingebuchten Funkzelle zurück und verraten den Ermittlern damit den ungefähren Standort.

400.000 Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ im letzten Jahr?

Die deutschen Ermittler nutzen dieses Hilfsmittel immer häufiger, wie erst vor ein paar Monaten wieder deutlich wurde. Allein das Bundesamt für Verfassungsschutz schickte  im vergangenen Jahr über 300.000 „stille SMS“, die Bundespolizei weitere 34.000 und das BKA immerhin noch 22.000 dieser Grundrechte verletzenden Ausspähungs-SMS.

Missbrauch im größtmöglichen Stil durch die Ermittler

Bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ denkt man ja eigentlich an Mord und Totschlag oder ähnlich gravierende, aber eben auch entsprechend selten vorkommende Straftaten.

Wenn man weiß, daß im Schnitt des laufenden Jahrtausends in Deutschland ca. 1 Mord pro Tag passiert, also knapp 400 im Jahr, kann es sich bei den anderen 399.600 „von erheblicher Bedeutung“ doch nur noch noch um so gravierende Vorwürfe wie Falsches Parken, Steuerhinterziehung oder Majestätsbeleidigung handeln.

Dabei ist ja die Majestätsbeleidigung gerade erst abgeschafft worden. Dummerweise die Roben der Richter und Anwälte, die ausschließlich der Einschüchterung von Nicht-Juristen dienen sollen, aber nicht…

Grafik: Statista