Maskenpflicht ebenso für Kinder ab 6 Jahren

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Die Verwendung von Masken ist ab diesem Donnerstag (21.05.2020) in geschlossenen Räumen und auf der Straße Pflicht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern für Personen über sechs Jahren nicht garantiert werden kann, und wird für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren empfohlen.

Das Offizielle Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht diesen Mittwoch (20.05.2020) den Erlass des Gesundheitsministeriums, der die allgemeine Verwendung von Masken in öffentlichen Räumen und an allen geschlossenen Orten für den öffentlichen Gebrauch oder an öffentlich zugänglichen Orten, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, regelt.


Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Personen mit Atembeschwerden, die sich durch den Gebrauch verschlimmern können, sowie Personen, die aus Gesundheits- oder Behinderungsgründen kontraindiziert sind.

Sie ist auch nicht erforderlich bei Tätigkeiten, die mit ihrem Gebrauch unvereinbar sind, wie z.B. bei der Einnahme von Speisen und Getränken und unter Umständen, die auf höhere Gewalt oder eine Notlage zurückzuführen sind.

Was die Art der zu tragenden Masken betrifft, so sieht der Ministerialerlass vor, dass sie von jeder Art, vorzugsweise hygienischer und chirurgischer Art sein können und Nase und Mund bedecken.

Die weit verbreitete Verwendung von Gesichtsmasken zur Verringerung der Übertragung von SARS-CoV2 in der Gemeinschaft ist laut "Sanidad" nicht nur wegen ihrer hohen Übertragbarkeit gerechtfertigt, sondern auch wegen der nachgewiesenen Fähigkeit der Masken, die Emission infizierter Tröpfchen zu blockieren, "sehr wichtig, wenn es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand einzuhalten".

Das Ministerium betont auch, dass es notwendig ist, einem Vorsorgeprinzip zu folgen, um den Weg zur Verringerung der Ansteckungsfälle fortzusetzen, vor allem dann, wenn andere Maßnahmen wie Impfungen nicht verfügbar sind.