Masern können für Ungeborene und Babys sehr gefährlich werden
Ansteckungsgefahr sehr hoch, Spätfolgen potentiell schwerwiegend
Masern sind hochansteckend, sie werden durch Tröpfcheninfektion sowie durch direkten Kontakt übertragen. Alle Personen, die die Krankheit nicht bereits durchgemacht haben oder nicht geimpft wurden, sind gegen Masern nicht geschützt und können erkranken.
Der Krankheitsverlauf kann mitunter auch schwer ausfallen, da die Masernviren das Immunsystem schwächen, sodass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. Dies hat potentiell Komplikationen zur Folge, wie beispielsweise Mittelohrentzündung, Durchfall, Lungenentzündung oder – wenn auch viel seltener – Meningoenzephalitis (Entzündung des Gehirns und seiner Häute). Die schwerwiegendste (Spät-)Folge von Masern ist jedoch die chronische Maserngehirnhautentzündung (SSPE). Diese tritt nur sehr selten auf, verläuft jedoch immer tödlich.
Vor der Schwangerschaft unbedingt gegen Masern impfen lassen
Erkrankt eine werdende Mutter an Masern, ist der Krankheitsverlauf meist nicht komplikationsfrei, da das Immunsystem Schwangerer geschwächt ist. Andererseits können die Masernviren durch die Plazenta hindurchgelangen und das Ungeborene anstecken. Zwar verursacht die Krankheit keine Fehlbildungen, doch sie kann für das Baby lebensgefährlich werden: In ca. 25 % der Fälle kommt es zu einer Frühgeburt.
Bei der Masernimpfung handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, daher wird die Impfung in der Schwangerschaft nicht empfohlen. Aus diesem Grund sollen Frauen mit Kinderwunsch ihren Impfstatus unbedingt überprüfen und sich gegebenenfalls rechtzeitig (mindestens drei Monate vor dem Eintreten einer Schwangerschaft) gegen Masern impfen lassen. Sollte jedoch die Impfung zu einem Zeitpunkt stattgefunden haben, zu dem die Schwangerschaft noch nicht bekannt war, stellt dies allerdings keinen Grund für einen Abbruch dar.
Kein (ausreichender) Masernschutz bei Babys
Babys haben bis zur ersten Impfung, die meist erst im 11. bis 14. Lebensmonat durchgeführt wird, keinen Masernschutz. Ist die Mutter gegen Masern geimpft; werden zwar ihre Immunproteine an das Ungeborene weitergegeben, sodass der Säugling dann entsprechend bis ungefähr zum fünften Lebensmonat einen Nestschutz genießt. Da die Masernimpfung jedoch erst ab dem neunten Lebensmonat zugelassen ist, entsteht hinsichtlich des Masernschutzes zwangsläufig eine mehrmonatige Lücke. Aus diesem Grunde empfehlen Experten Eltern aus Berlin und Umgebung, derzeit ihre Babys nicht an öffentliche Orte mitzunehmen.
Autorin: Katarzyna Zajchowska
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