Marktöffnung für Ringtaxifahrten auf der Nordschleife des Nürburgrings“

Motorsport – Lemke: „Erster Schritt zur Marktöffnung für Ringtaxifahrten auf der Nordschleife des Nürburgrings“

Mainz. (red). 26. April 2013. Die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH (NBG) hat sich gegenüber der Landeskartellbehörde für die Rennsaison 2013 verpflichtet, insgesamt fünf Unternehmen zu ermöglichen, so genannte Ringtaxifahrten auf der Nordschleife anzubieten. Dies teilte Wirtschaftsministerin Lemke heute in Mainz mit. Lemke: „Dies ist ein erster Schritt zur Marktöffnung für Unternehmen, die motorsportliche Dienstleistungen während der Touristenfahrzeiten auf der Nordschleife anbieten wollen.“

Die Zugangsgewährung setzt für die jeweiligen Anbieter von Ringtaxifahrten die Entrichtung einer festgelegten Lizenzgebühr an die NBG voraus. Zudem müssen die Unternehmer und ihre Fahrer bestimmte Eignungskriterien erfüllen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte am 13. Dezember 2012 entschieden, dass der Betreiber der Nordschleife des Nürburgrings auf dem Markt für die Mitbenutzung dieser Rennstrecke marktbeherrschend ist. Hier gebe es während der Touristenfahrzeiten einen nicht unerheblichem wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Unternehmen, die sportliche Fahrzeuge an rennsportbegeisterte Kunden vermieteten und auch zusätzliche Dienstleistungen wie ein begleitetes Fahren anböten.

Bislang konnten nur zwei Unternehmen während der Touristenfahrzeiten Ringtaxifahrten anbieten. Für die Rennsaison 2013 sind es fünf. Lemke: „Mit Rücksicht auf Sicherheitsaspekte halte ich diese Beschränkung derzeit für vertretbar.“ Lemke ergänzte, dass die NBG bislang faktisch drei Lizenzen für die Saison 2013 vergeben habe.


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