Markenrechtsverletzung: EBay generell nicht haftbar.

Von Gundula


Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann eBay nicht generell für Verstöße seiner Kunden gegen Markenrechte haftbar gemacht werden. Das geht aus einer Erklärung eines richterlichen Rechtsgutachters beim EuGH hervor.
Erst wenn Verstöße gemeldet werden, komme eine Haftung in Betracht, meldet Focus Online.
Folgt das Gericht den Empfehlungen des Gutachters, so wäre das eine gute Nachricht für den Onlinemarktplatz, auf dem mehrfach Fälschungen und unverkäufliche Muster sowie Testprodukte von L'Oréal angeboten wurden. Der französische Kosmetikhersteller klagte daraufhin in Großbritannien. Der Londoner High Court legte den Streit schließlich dem EuGH vor.
Nach dem Gutachten argumentiert EuGH-Generalanwalt Nilo Jääskinen, dass die Nutzung von Markennamen und Markenprodukten durch eBay-Händler nicht automatisch dem Marktplatz zugeschrieben werden könne.
Ganz frei von Verantwortung ist eBay damit jedoch nicht, das Onlineauktionshaus müsse nach Ansicht von Jääskinen gegen gemeldete Markenrechtsverstöße vorgehen. Das Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet.
In einem ähnlichen Verfahren in den USA war der Edel-Juwelier Tiffany bereits mit einer Klage gescheitert. Der oberste Gerichtshof der USA hatte entschieden, dass der Marktplatzbetreiber nicht alle angeboten Waren selbst auf Echtheit prüfen müsse.
Stattdessen seien die Markeninhaber dazu angehalten, Markenrechtsverstöße bei eBay zu melden. Auch in Frankreich gab es eine ähnliche Klage, hier gewann jedoch die Luxusgütergruppe LVMH das Verfahren gegen eBay. Wegen der früheren Fälle richtete eBay bereits ein System ein, über das Hersteller Verstöße gegen ihre Markenrechte melden können. Der Account des Anbieters wird daraufhin gesperrt.