Mantel im Restaurant gestohlen – wer haftet dafür

Der Kellner nahm mir den Mantel am Eingang ab und verwahrte ihn in einem Schrank im Gang. Als wir das Restaurant verliessen, war der Mantel verschwunden. Haftet der Gastwirt für den Verlust?

Als Grundsatz gilt, dass ein Gastwirt bei Restaurant-Besuchen für Sachen, die der Gast mit ins Restaurant nimmt (Mäntel, Schirme, Jacken etc.), nur dann haftet, wenn er oder ein von ihm beauftragter Angestellter diese persönlich in Obhut nimmt und an einen besonderen Ort verbringt, der für die Gäste nicht sichtbar ist. In Ihrem Fall hatten Sie den Mantel dem Kellner übergeben, der das Kleidungsstück daraufhin an einem für Dritte nicht zugänglichen, speziellen Kasten verwahrte. Der Wirt muss also den Schaden ersetzen, da er bzw. sein Angestellter den Mantel in Obhut nahm und eine Nachlässigkeit den Diebstahl ermöglichte – beispielsweise durch Offenlassen des Schrankes oder wegen fehlender Überwachung der Garderobedeponie. Eine Haftungsablehnung, wie sie gelegentlich auf Schildern in Restaurants («Jede Haftung für Garderobe wird abgelehnt») zu lesen ist, ist in diesem Fall ohne Wirkung. Die meisten Haftpflichtversicherungen für Gastwirtschaftsbetriebe sehen denn auch eine besondere Versicherungsdeckung für solche Fälle vor. Hätten Sie den Mantel dem Kellner jedoch nicht zur Verwahrung übergeben, wäre die Überwachungspflicht des Wirtes weggefallen, und dementsprechend würde er nicht haften. Das gilt in der Regel auch für den Fall, dass Ihnen der Wirt oder sein Angestellter beim Eingang Ihr Kleidungsstück rein gefälligkeitshalber abnimmt und in der allgemein zugänglichen Garderobe aufhängt.

Hausratversicherung hilft bei «einfachem Diebstahl auswärts»

Vielfach ist aber die Abgrenzung zwischen Verwahren und blossem «Aufhängen» von Kleidungsstücken fliessend, und es ist also nicht immer klar, ob eine Pflicht zur Überwachung durch die Gastwirtschaft besteht. Daher empfiehlt es sich, kostbare Kleidungsstücke im Zweifelsfall an den Tisch zu nehmen und die Taschen von an der Garderobe deponierten Sachen zu leeren; insbesondere Schlüssel, Brieftaschen und Agenden oder Ausweise gehören nicht in Kleidungsstücke in der Garderobe. In Ihrem Fall können Sie den Diebstahl auch Ihrer Hausratversicherung melden, falls Sie eine Deckung für «einfachen Diebstahl auswärts» eingeschlossen haben – die Versicherung wird Sie für den Verlust entschädigen und dann allenfalls selber auf den Wirt Rückgriff nehmen.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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