Die Regierung hat seit der Verhängung des Alarmzustandes verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Gesetzesverordnung 8/2020 vom 18. März über dringende außerordentliche Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des COVID-19 wurde bei verschiedenen Gelegenheiten sowohl von der Zentralregierung als auch von den Regionalregierungen erweitert und ergänzt.
Bisher wurden weder das Mindesteinkommen für Menschen ohne Einkommen noch die Verlängerung des Moratoriums für die Mietzahlungen für die Schwächsten genehmigt. Die Regierung von Francina Armengol schlug am vergangenen Dienstag (24.03.2020) Madrid die Einstellung der Bauarbeiten vor, die von der Regierung Sanchez abgelehnt wurde.
ARBEITSLEBEN
Die Auswirkungen von COVID-19 auf das Arbeitsleben sind verheerend. Die Regierung hat die Dossiers der Verordnung über die befristete Beschäftigung (ERTE) flexibler gestaltet. Die Entscheidung betrifft sowohl diejenigen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, als auch diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen durch das COVID-19 gerechtfertigt sind. Die Regierung will durch die Unterstützung der ERTE Entlassungen auf ein Minimum reduzieren und dafür sorgen, dass die Beschäftigten nach der Gesundheitskrise auf ihre Posten zurückkehren können.
Die Bearbeitung eines ERTE aufgrund von höherer Gewalt ist möglich, wenn ein außergewöhnliches Ereignis eintritt, das nicht mit dem Umfeld des Unternehmens zusammenhängt, wie z.B. die COVID-19-Krise und die Erklärung des Alarmzustands. Diese ERTZEs werden innerhalb von fünf Tagen bearbeitet, so dass der Zeitraum für die Konsultation der Arbeitnehmer entfällt. Das Unternehmen muss die Entscheidung in jedem Fall allen seinen Beschäftigten schriftlich mitteilen.
Die Vorlage eines ERTE aufgrund höherer Gewalt impliziert die Befreiung von den Unternehmensquoten für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und 75% für Unternehmen mit mehr Beschäftigten. Der Arbeitgeber seinerseits verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
Arbeitnehmer, die von ERTEs infolge der Coronavirus-Krise betroffen sind, werden Arbeitslosengeld erhalten, auch wenn sie nicht lange genug Beiträge geleistet haben. Die Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf eine reduzierte Arbeitszeit, wenn sie sich um ihre Partner oder Kinder kümmern müssen.
Die Unternehmen können die ERTE verlängern, wenn die Situation zeitlich verlängert wird
Es ist auch zu beachten, dass eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, die durch die Ansteckung mit COVID-19 oder durch präventive Isolierung verursacht wird, für Leistungszwecke als Arbeitsunfall betrachtet wird.
Darüber hinaus hat Madrid auf Antrag der Regierung der Balearen akzeptiert, dass diskontinuierlich beschäftigte Dauerarbeitnehmer, die noch nicht in ihren Arbeitsplatz eingetreten sind, garantiert Arbeitslosengeld erhalten, wenn ihr Unternehmen eine ERTE beantragt hat.
GESELLSCHAFTEN
Das Gesetzesdekret 8/2020 ändert die Fristen und die übliche Art und Weise der Abhaltung der Sitzungen der Gesellschaftsorgane.
Während der Dauer des Alarmzustandes ist es ihr gestattet, Sitzungen ihrer Organe per Videokonferenz mit Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen abzuhalten, auch wenn ihre Statuten diese Form der Sitzung nicht vorsehen.
Sie setzt z.B. die Frist von drei Monaten ab dem Abschluss des vorhergehenden Haushaltsjahres für die Erstellung des Jahresabschlusses aus. Bei Jahresabschlüssen, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Alarmzustands bereits erstellt wurden, verlängert sich die Frist für ihre Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer, wenn dies obligatorisch ist, auf zwei Monate nach Ende des Alarmzustands.
Die Fristen für die Einberufung und Abhaltung der ordentlichen Sitzung werden verschoben
Bei börsennotierten Unternehmen wird die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Übermittlung des Jahresfinanzberichts und des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses an die CNMV auf sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres verlängert. Diese Frist wird auf vier Monate verlängert. Die ordentliche Generalversammlung kann innerhalb von zehn Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abgehalten werden. Der Vorstand kann in der Einberufung der Generalversammlung die Teilnahme auf telematischem Wege und die Fernabstimmung vorsehen, so ein Bericht von Garrigues.
BESTEUERUNG
In der letzten Märzwoche müssen natürliche und juristische Personen berücksichtigen, dass die Frist für die Einreichung von Formular 720 abgelaufen ist. Insbesondere muss die Erklärung von Waren und Rechten im Ausland für 2019 vor dem 31. März eingereicht werden.
Die Verpflichtung, die der Körperschaftssteuer entsprechende Ratenzahlung für April 2020 vorzulegen, wurde nicht ausgesetzt
Die Fristen für die Zahlung der Steuerschulden, die in Artikel 62, Absatz 2 (Zahlung der Steuerschulden, die sich aus der verwaltungsmäßigen Abwicklung ergeben, in freiwilliger Frist) und Absatz 5 (Zahlung nach Beginn der Ausführungsfrist und Mitteilung der Verfügung) des Allgemeinen Steuergesetzes vorgesehen sind, wurden bis zum 30. April 2020 verlängert. Die Fristen für bereits gewährte Raten und Ratenvereinbarungen werden ebenfalls bis zum 30. April 2020 verlängert. Und auch die Fristen für die Erfüllung von Auflagen, Beschlagnahmeverfahren und Auskunftsersuchen mit steuerlichen Auswirkungen sowie die Fristen für die Erhebung von Vorwürfen im Falle der Eröffnung eines solchen Verfahrens oder einer Anhörung im Verfahren für die Anwendung von Steuern, Strafen, die Erklärung der Nichtigkeit, die Rückerstattung unrechtmäßiger Einkünfte oder die Berichtigung von materiellen Fehlern und den Widerruf.
Außerdem werden verschiedene Fristen bis zum 20. Mai verlängert, wie z.B. das Auslaufen bereits gewährter Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen. Ebenfalls bis zum 20. Mai verlängert wurden die Fristen für Vorladungen, Beschlagnahmeverfahren, Auskunftsersuchen oder Handlungen zur Eröffnung von Verfahren oder Anhörungen, einschließlich der von der Generaldirektion Kataster mitgeteilten.
FINANZIERUNG
Das Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation wird bis zu 100.000 Millionen Euro an Garantien für Finanzierungen von Kreditinstituten an Unternehmen und Selbständige bereitstellen. In diesem Zusammenhang hat der Ministerrat am vergangenen Dienstag neue wirtschaftliche Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19 verabschiedet, darunter die Festlegung der Merkmale öffentlicher Garantien für die Liquiditätslinien von Finanzinstituten. Diese erste Linie von Garantien zur Unterstützung von KMU und Selbständigen beläuft sich auf 20.000 Millionen, die die Regierung bei Bedarf erweitern wird.
Auch die Nettokreditgrenze des ICO wird um 10 Milliarden Euro erhöht, um die Finanzierungslinien des ICO für Unternehmen und Selbständige zu erweitern.
Finanzielle Maßnahmen werden Landwirtschaftsbesitzern gewährt, die infolge der Dürre im Jahr 2017 Kredite aufgenommen haben, die mit Finanzinstitutionen eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist um bis zu einem Jahr vereinbaren können.
VERWALTUNG
Die Aussetzung von öffentlichen Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie von öffentlichen Bauaufträgen, deren Ausführung nicht fortgesetzt werden kann, ist vorgesehen.
Es ist vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen die Frist zu verlängern oder zu verlängern, wenn es sich um öffentliche Aufträge handelt, die die Bedingungen für eine Aussetzung nicht erfüllen, aber vom Auftragnehmer aufgrund des COVID-19 erst verspätet erfüllt werden. Diese Auftragnehmer haben bestimmte Rechte auf die Zahlung von Gehaltskosten mit Einschränkungen.
Bei öffentlichen Aufträgen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen, die von öffentlichen Stellen vergeben werden, gibt die durch das COVID-19 geschaffene De-facto-Situation den Konzessionären das Recht, das wirtschaftliche Gleichgewicht durch eine Verlängerung der Laufzeit (mit maximal 15%) oder eine Änderung der Klauseln über den wirtschaftlichen Inhalt wieder herzustellen. Darüber hinaus werden die Konzessionäre bestimmte Rechte auf die Zahlung von Gehaltskosten mit Einschränkungen haben.
Zur Unterstützung der COVID-19-Forschung werden besondere Maßnahmen gewährt.
AUTONOMO
Das Gesetzesdekret 8/2020 sieht eine außerordentliche Leistung für die Einstellung der Tätigkeit für Selbständige oder von der Erklärung des Alarmzustands betroffene Personen vor und befreit sie von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Frist für die Beantragung der außerordentlichen Leistung läuft vom 15. März bis zum 14. April, unbeschadet der Möglichkeit, diese zu verlängern.
EINZELNE PERSONEN
Das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 leitet dringende Maßnahmen ein, die Einzelpersonen zugute kommen. Sie garantiert beispielsweise die Versorgung mit elektrischer Energie, Erdgas und Wasser während des Monats nach Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets für als gefährdet geltende Gruppen.
Darüber hinaus verlängert sie die Gültigkeit der sozialen Bindung für diejenigen, deren zweijährige Amtszeit gemäß dem oben genannten Königlichen Erlass 897/2017 früher endet, bis zum 15. September 2020.
Es wird ein Moratorium für Hypothekenschulden für den Erwerb von dauerhaften Wohnungen für Arbeitslose eingeführt. Diejenigen Unternehmer oder Fachleute, die einen erheblichen Einkommensverlust oder einen Umsatzrückgang von mehr als 40% erleiden, können ebenfalls profitieren.
Und auch diejenigen, die zu einer Familieneinheit gehören, bei der im Monat vor dem Antrag auf das Moratorium die Hypothekenzahlung mehr als 35% des Einkommens ausmacht.