Mail an ein Mitglied: Dein Angebot zählt

(cc) Marco Verch

(cc) Marco Verch

Manchmal kommt es vor, dass Mitglieder von dem Direktkauft etwas überrascht sind, obwohl es doch selbstverständlich sein sollte, dass Angebote ernst gemeint sein müssen. Ein Mitglied hatte einen Artikel im Wert von 15€ VHB angeboten und als ihm dieser von einem anderen Mitglied einfach so via Direktkauf abgekauft und auch gleich via Paypal bezahlt wurde, wande er sich an mich. Ich schrieb ihm folgende Mail zurück, in dem ich unsere Philosophie zu diesem Thema ausführlich erörterte. Was ist Deine Meinung dazu? Ich bitte um kommentare.

Lieber John Doe,

dann ist der Vorgang vollkommen korrekt. Ich möchte Dir ausführlich antworten.
Der Verkauf- sowie Kaufprozess soll in der Kanubox so einfach, sicher und
transparent wie möglich gestaltet werden.

Wir arbeiten an einer besser formulierten E-Mail, um Verwirrungen zu vermeiden.

Es ist transparent, wenn der Preis, der in der Annonce erhoben wird, der
Endpreis ist. Damit wird verhindert, dass Mitglieder einen höheren Preis über
Zusatzkosten wie z.B. Versand erzielen. Das erklären wir an diversen Stellen.
Auch haben wir die Nutzungsbedingungen derart kurz gehalten, dass sie leicht zu
lesen sind. Darin steht klar “Der Preis der jeweiligen Artikel versteht sich als
Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer, Liefer- und
Versandkosten sowie weiterer Preisbestandteile” (2.9).

Außerdem gibt es preislich keinen Grund, warum das Angebot des Verkäufers nach
oben korrigiert werden sollte. Der Verkäufer bietet einen Artikel für X€ an.
Selbst wenn es VB ist, kann der Verkäufer schlecht sagen, er möchte doch lieber
mehr als veranschlagt haben. Der Käufer hat Ihnen also, sogar ohne den Versuch
zu unternehmen, Sie herunterzuhandeln, gegeben, was Sie haben wollten. Das ist
also richtig. Und er hat auch sofort bezahlt, via Paypal.

Besser kann es ja auch nicht laufen.

“Bei Kanubox verhandelte, beschlossene und/oder (z.B. durch Direktkauf)
akzeptierte Bedingungen sind wirksame Vertragsschlüsse. Es kommt zu einem
Kaufvertrag. Sie sind bindend und müssen von beiden Vertragsparteien eingehalten
werden. Ein Besitzer ist dazu verpflichtet, die Ware(n) zu übergeben. Käufer
sind verpflichtet, Geldbeträge zu übergeben.” (2.2)

Wir werden auch nochmal einen Text über dieses Thema im Blog veröffentlichen.

Viele Grüße, Kevin Heusinger

Ich bitte nochmal um Kommentare. Viele Nutzer schätzen diese klare Vorgehensweise. Wie siehst Du das?


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