Mahlzeit: Kannibalen dürfen weiteressen

Mahlzeit: Kannibalen dürfen weiteressenDie Bundesregierung will rasch dafür sorgen, dass religiöser Kannibalismus nicht mehr unter Strafe gestellt werden können. Die uralten religiösen Bräuche dürften nicht eingeschränkt werden, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. „Wir wissen, da ist eine zügige Lösung notwendig, da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden.“ Die Bundesregierung wolle Angehörigen der Naturreligionen Neuguineas, Sumatra und der Fidji-Inseln (Fot oben) auch weiterhin ein Leben in Deutschland ermöglichen. Kannibalismus müsse straffrei möglich sein, argumentiert auch Die Welt: "In der deutschen Empörung gegen die Kannibalismus schwingt dabei auch ein ungutes romantisches Erbe mit, das den angeblichen Naturzustand des Menschen zu verherrlichen sucht".
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vollzog eine Kehrtwende und zieht jetzt auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht, um religiösen Kannibalismus – etwa das Verspeisen eigener Verwandter als Begräbnisritual - straffrei zu stellen. Entsprechende Gesetzesinitiativen würden geprüft, sagte eine Ministeriumssprecherin. Zu Wochenbeginn hatte die Ministerin noch dafür plädiert, die Frage nach Strafen für Kannibalismus vom Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären zu lassen. Das würde mindestens einige Monate dauern.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das religiösen Kannibalismus als Störung der Totenruhe bewertet hatte. Es wurde gefällt, nachdem es bei einer neuguinesischen Trauerfeier zu Komplikationen gekommen war. Zahlreiche Trauergäste hatten sich den am teuren Toten den Magen verdorben. Vor allem Priester aus dem malayischen Archipel und Angehörige der Religion der Anasazi-Indianer hatten heftig gegen das Urteil protestiert. Damit würden ihre Glaubensgemeinden in Deutschland in ihrer Existenz bedroht, erklärten sie. Auch Verbände der Korowai-Waldnomaden haben das Urteil scharf kritisiert. Ein Verbot wäre ein „fundamentales Problem für die weitere Existenz der naturreligiösen Gemeinden“ in Deutschland, sagte der Präsident der Konferenz der Naturvölker, Ayla Arrabundi.
Daraufhin erklärte sich die SPD bereit, die verworrene Rechtslage gesetzlich zu klären. „Religionsbedingter Kannibalismus darf in Deutschland nicht strafbar sein“, erklärten der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries, in Berlin. Zu dem umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts erklärten sie, dies sei eine Einzelfallentscheidung und entfalte keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Es gehe hier immerhin um "uralte religiöse Bräuche", die ähnlichen Respekt genießen müssten wie die allgemein anerkannten Gebräuche Hexenverbrennung, Voodookult und Beschneidung, stellte Regierungssprecher Steffen Seibert klar.
Das Gericht hatte festgestellt, dass das Essen von Menschen auch dann strafbar ist, wenn diese bereits vor Beginn der Mahlzeit tot sind und ihr Einverständnis vor einem Notar erklärt haben. Gabriel und Zypries erklärten, sollte jetzt „eine größere Rechtsunsicherheit“, müsse im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung neu nachgedacht werden.
„Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit“, erklärten sie. Kannibalismus habe es schon lange vor der Verabschiedung des Grundgesetzes gegeben und es werde ihn weiter geben. „Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden.“ Eine solche Regelung treibe Kannibalen nur ins Ausland.

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