Machtlose Opposition bei Großer Koalition

Von Hartstein

„Laut Grundgesetz sind mindestens 25 Prozent der Abgeordneten notwendig, um einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe der Opposition. In der vergangenen Legislaturperiode haben SPD, Grüne und Linke zum Beispiel dafür gesorgt, dass die Kundus- und die Drohen-Affären von U-Ausschüssen untersucht wurden, ebenso die Pannen bei den Ermittlungen zum Terrortrio NSU. Eine Opposition aus Linken und Grünen wäre machtlos, die Regierung im neuen Bundestag müsste sich nicht rechtfertigen und könnte machen, was sie will.

Eine Opposition aus Linken und Grünen könnte Gesetze der Großen Koalition auch nicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Denn für sogenannte Normenkontrollklagen gilt laut Grundgesetz ebenfalls, dass 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen müssen. Auch beim Thema Öffentliche Anhörungen gibt es die 25-Prozent-Hürde.

Für Staatsrechtler wäre mit der Übermacht einer Großen Koalition ein Grundprinzip der parlamentarischen Demokratie ausgeschaltet, nämlich, dass eine Regierung immer auch eine Opposition braucht. Und die muss gewisse Befugnisse haben. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart von der Universität Leipzig fordert deshalb, dass die 25-Prozent-Hürde im Parlament fallen muss und dass dafür das Grundgesetz geändert wird:

“Es müssen die wichtigsten Rechte der Opposition losgelöst werden von dem Quorum ein Viertel der Bundestagsmitglieder… [Die Rechte] sollen so ausgestaltet werden, dass sie von der Opposition tatsächlich wahrgenommen werden können.” Christoph Degenhart, Staatsrechtler an der Universität Leipzig

Quelle und gesamter Text: http://www.mdr.de/fakt/mini-opposition-im-bundestag100.html