Macht Wahlsystem Spanien unregierbar?

In Spanien wird nach der Wahl des 20-D und des daraus resultierenden Risikos der Unregierbarkeit erneut das dem Wahlrecht zu Grunde liegende System d’Hondt diskutiert. Es basiert auf der erhaltenen Stimmenzahl, der vorgesehenen Anzahl von Sitzen pro Wahlbezirk, der Anzahl von Provinzen in denen eine Partei kandidiert. Da kommt es dann zu gewissen ungereimten Sitzzuweisungen, die dem eigentlich als demokratisch empfundenen  „ein Wähler, eine Stimme“ widersprechen.

Dazu einige willkürliche Beispiele:
In Catalunya trat die CAT-SEP-Truppe ERC des Oriol Junqueras in vier Provinzen an, holte fast 600.000 Stimmen und sackte dafür 9 Sitze ein.
Die Basken von der PNV holten gar mit 301.585 Stimmen 6 Sitze im Kongress.
Dagegen holten die Linken von der Unidad Popular/IU mit 923.000 Stimmen ganze zwei (2!) Sitze!
Für diese zwei Sitze benötigte die baskische BILDU jedoch nur 218.500 Stimmen!
Die IU benötigte also 461.000 Stimmen für einen Sitz, PNV hingegen gerade mal 50.000 Stimmen, ein Verhältnis von 1:9!
Aber auch innerhalb einer Partei ist die regionale Wichtung extrem. Die PSOE bekam in Soria einen Sitz für 12.200 Stimmen. In Madrid benötigte sie dafür 97.000 Stimmen. Die Hinterwäldler werden also notorisch bevorzugt, hier im Verhältnis von 1:8, wie wir es auch schon in Catalunya erlebten bei der Wahl des 27-S, oder bei den Wahlen in Andalusien die ebenfalls auf dem System d’Hondt basierten und nach der Wahl jeweils zu extrem schwierigen, lang andauernden Regierungsbildungen führten.


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