Bisweilen nimmt der Tierschutz hierzulande groteske Züge an und verwandelt sich in sein Gegenteil.
Und damit meine ich nicht etwa die regelmäßigen Besuche der Veterinärämter bei ökologisch wirtschaftenden Bauern, um diese anstatt der Konkurrenz von der industriellen Massentierhaltung zu drangsalieren, sondern eine ganz andere Variante bundesdeutschen Tierschutzes, wie sie sich dieser Tage am Schweinsberger Moor zugetragen hat.
Nabu-Haus am Schweinsberger Moor in Hessen
Doch mischt sich der Mensch am Schweinsberger Moor in die natürlichen Abläufe bereits dahingehend ein, in dem er das Wasser nach Belieben künstlich anstaut oder eben ablässt. Aber auch das wäre an sich noch nicht erwähnenswert.
Verendete Fische am Schweinsberger Moor. Foto: Matthias Meyer/Oberhessische Presse
Zwangsläufig stellt sich hier die Frage, wie es die von Tierfreund Hahn angesprochenen Vogelarten wohl in all den Millionen Jahren ihrer Existenz geschafft haben, ohne die Hilfe dieser Tierfreunde zu überleben und nicht vom Moloch Hecht ausgerottet zu werden?
Einmal abgesehen davon, dass der Hecht seine berechtigte Rolle innerhalb der Nahrungskette einnimmt, was vor allem in einem Naturschutzgebiet gewährleistet werden sollte, so kommt man angesichts dieser Fischvernichtungsaktion nicht umhin, festzustellen, dass hier Idiotismus und Bürokratie Hand in Hand gingen.
Denn selbst, wenn der Hechtbestand im See "zu groß" war, so fragt es sich, weshalb man dann nicht diesen Bestand durch gezieltes Abfischen einiger Hechte reduziert hat, sondern mit Kanonen auf Spatzen schoß, in dem man einen Generalangriff auf den gesamten Fischbestand des Sees vornahm?
Eine solche Vorgehensweise hat offensichtlich sowohl den Intellekt als auch das Verantwortungsvermögen der Mitarbeiter im Gießener Regierungspräsidium wie des NABU-Mitarbeiters überfordert.
Die Oberhessische Presse schließt ihren Artikel mit dem Fazit:
Und das die Fische im See "nur Vogelarten wie den Fischreiher zu fürchten" hätten, ist angesichts der Tötungsaktion ein schlechter Witz. Vor den Reihern können die Fische fliehen, vor tollwütigen Regierungspräsidenten und Nabu-Mitarbeitern offensichtlich nicht.
Fischreiher bei der Arbeit...
Dem Verfasser des OP-Artikels sollte schon klar sein, dass, wenn man ihm am Schreiben von zukünftigen Zeitungsartikeln hindern wollte, es einen Unterschied ausmacht, ihm die Schreibmaschine wegzunehmen oder das gesamte Wohnhaus mit seinen Bewohnern anzuzünden.
So etwas würde dann nicht im Namen des Tierschutzes geschehen, sondern im Namen der Pressefreiheit.
Wo ist hier der Unterschied?
Und damit meine ich nicht etwa die regelmäßigen Besuche der Veterinärämter bei ökologisch wirtschaftenden Bauern, um diese anstatt der Konkurrenz von der industriellen Massentierhaltung zu drangsalieren, sondern eine ganz andere Variante bundesdeutschen Tierschutzes, wie sie sich dieser Tage am Schweinsberger Moor zugetragen hat.
Nabu-Haus am Schweinsberger Moor in Hessen
Das Schweinsberger Moor ist ein Naturschutzgebiet, indem das Angeln und das Betreten der Uferzone verboten sind.
An sich ist dies ebenso begrüßenswert, wie es nicht ungewöhnlich für ein Gebiet erscheint, in dem die Natur "sich selbst überlassen" sein soll.Doch mischt sich der Mensch am Schweinsberger Moor in die natürlichen Abläufe bereits dahingehend ein, in dem er das Wasser nach Belieben künstlich anstaut oder eben ablässt. Aber auch das wäre an sich noch nicht erwähnenswert.
Verendete Fische am Schweinsberger Moor. Foto: Matthias Meyer/Oberhessische Presse
Wer sich dieser Tage dem Nabu-Haus am Schweinsberger Moor nähert, dem steigt laut Oberhessische Presse der Gestank von faulenden Fischkadavern in die Nase.
Der Grund hierfür ist eine bemerkenswerte Anordnungdes zuständigen Gießener Regierungspräsidiums darüber, das Wasser des Sees abzulassen, um so die Fische im See töten zu können.
Gegenüber OP meinte der ortsansässige Nabu-Vertreter Helmut Hahn, dass mit dieser Tötungsaktion die Vögel des Sees geschützt werden sollten.
"Geschützte Vogelarten wie Wasserrallen, Blesshühner, Teichhühner und einige Entenarten könnten ihre Jungvögel nicht mehr hochziehen, da diese in den ersten Lebenstagen von Hechten gefressen würden", so Naturschützer Hahn.Zwangsläufig stellt sich hier die Frage, wie es die von Tierfreund Hahn angesprochenen Vogelarten wohl in all den Millionen Jahren ihrer Existenz geschafft haben, ohne die Hilfe dieser Tierfreunde zu überleben und nicht vom Moloch Hecht ausgerottet zu werden?
Einmal abgesehen davon, dass der Hecht seine berechtigte Rolle innerhalb der Nahrungskette einnimmt, was vor allem in einem Naturschutzgebiet gewährleistet werden sollte, so kommt man angesichts dieser Fischvernichtungsaktion nicht umhin, festzustellen, dass hier Idiotismus und Bürokratie Hand in Hand gingen.
Denn selbst, wenn der Hechtbestand im See "zu groß" war, so fragt es sich, weshalb man dann nicht diesen Bestand durch gezieltes Abfischen einiger Hechte reduziert hat, sondern mit Kanonen auf Spatzen schoß, in dem man einen Generalangriff auf den gesamten Fischbestand des Sees vornahm?
Eine solche Vorgehensweise hat offensichtlich sowohl den Intellekt als auch das Verantwortungsvermögen der Mitarbeiter im Gießener Regierungspräsidium wie des NABU-Mitarbeiters überfordert.
Die Oberhessische Presse schließt ihren Artikel mit dem Fazit:
Fische haben in dem See nur Vogelarten wie den Fischreiher zu fürchten. Angeln ist dort ebenso verboten wie das Betreten der zugewachsenen Uferzonen.Das gezielte und fachmännische Angeln einer Anzahl Hechte wäre unzweifelhaft die vernünftigste und "sanfteste" Methode gewesen, wenn es überhaupt ein solches Problem gegeben hat.
Und das die Fische im See "nur Vogelarten wie den Fischreiher zu fürchten" hätten, ist angesichts der Tötungsaktion ein schlechter Witz. Vor den Reihern können die Fische fliehen, vor tollwütigen Regierungspräsidenten und Nabu-Mitarbeitern offensichtlich nicht.
Fischreiher bei der Arbeit...
Dem Verfasser des OP-Artikels sollte schon klar sein, dass, wenn man ihm am Schreiben von zukünftigen Zeitungsartikeln hindern wollte, es einen Unterschied ausmacht, ihm die Schreibmaschine wegzunehmen oder das gesamte Wohnhaus mit seinen Bewohnern anzuzünden.
So etwas würde dann nicht im Namen des Tierschutzes geschehen, sondern im Namen der Pressefreiheit.
Wo ist hier der Unterschied?