MA HSH genehmigt Beteiligungsveränderungen bei Sylt 1 und Hamburg 1

Von Tobaro

Auf seiner jüngsten Sitzung bestätigte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) eine Umbenennung der TV Link new media GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich. Die Veranstalterin des Fernsehvollprogramms „Sylt 1 – Sylter Fernsehen“ firmiert nun unter dem Namen Sylt 1 GmbH & Co. KG.

Als medienrechtlich unbedenklich wurde auch eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse der Veranstalterin bestätigt. Im Zuge einer Kapitalerhöhung hatte die Bbg Betriebsberatungs GmbH ihren bisherigen Unternehmensanteil von 37,50 Prozent erhöht. Die neuen Beteiligungsverhältnisse stellen sich folgendermaßen dar:

50,00 % BbG Betriebsberatungs GmbH
25,00 % Heike Holst
25,00 % Axel Link

Ebenfalls als medienrechtlich unbedenklich bestätigte der Medienrat eine Beteiligungsveränderung der Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. KG, die das landesweite Fernsehvollprogramm „Hamburg 1“ veranstaltet. Die TRIANGLE Medien Beteiligungs GmbH & Co. KG hielt bisher Anteile in Höhe von 10,00 Prozent. Diese gehen zukünftig direkt auf die an diesem Unternehmen beteiligten Gesellschafter über, namentlich Frank Otto, Nikolaus Broschek und Dr. Farhad Vladi. Die neuen Beteiligungsverhältnisse an der Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. KG stellen sich folgendermaßen dar:

52,92 % Michel Medien Beteiligungs GmbH
33,48 % Frank Otto
7,11 % Nikolaus Broschek
3,33 % Dr. Farhard Vladi
3,15 % AT Media GmbH

Darüber hinaus hat der Medienrat die Erweiterung der landesweiten Zulassung des Freien Sender Kombinats (FSK) auf das Bundesland Schleswig-Holstein beschlossen. FSK veranstaltet in Hamburg ein ganztägiges, nichtkommerzielles Hörfunkvollprogramm. Zulassung und Zuweisung gelten noch bis zum 31. Dezember 2022. www.ma-hsh.de