Anders als das balearische Gesetz sieht der spanische oberste Gerichtshof es als “nicht notwendig” an dass die so genannten SB-Tankstellen Personal brauchen.
Demzufolge wurde auch aus Madrid das balearische Gesetz gekippt und macht somit den Weg für die “Freien Tankstellen” frei.
In der Urteilsbegründung heisst es u.a. “dass darüber die Zentralregierung und nicht die Regionalregierung entscheiden darf”. Klar ist allerdings dass Selbstbedienungstankstellen nur in Gewerbegebieten oder auf Grundstücken von Einkaufszentren stehen dürfen, ebenfalls ist das Angebot auf 2 unterschiedliche Kraftstoffe beschränkt.
Low-Cost-Tankstellen können in Betrieb gehen9.9 (99.01%) | 845 Bewertung[en]Diese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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